Im März wurde Jeannee vom Straflandesgericht Wien in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt. Keine Verurteilung erfolgte damals wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede. Beide Seiten erhoben Berufung. Im Oktober wurden der Schuldspruch sowie das restliche Verfahren durch das Oberlandesgericht Wien aufgehoben und an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen.
Klenk mit Peter Pilz verglichen
Jeannee hatte Klenk in einer „Krone“-Kolumne mit Liste-Jetzt-Gründer Peter Pilz verglichen und unter anderem geschrieben, dass der Politiker „ein Selbstverliebter“, „ein gefährlicher Diffamierer“, „ein Meister zwielichtiger Tricks“, „ein Schmutzkübel- und Anpatzerchef“ und „eine verderbte Figur“ sei. Über Klenk schrieb Jeannee: „Sie sind der Pilz unter den Journalisten. Ein Getriebener, ein Selbstverliebter, ein Diffamierer, ein Möchtegern-Star usw.“ Der „Falter“ hatte zuvor über die Wahlkampfkosten der ÖVP berichtet.
Klenk kündigte im Gespräch mit der APA an, neuerlich gegen das „milde Urteil“ berufen zu wollen. Die Entschädigung, die er spenden werde, sei am untersten Rand angesiedelt, er halte es für eine „Bagatellzahlung“.
Klenk klagte Jeannee sowohl straf- als auch handelsrechtlich. Das Urteil des Handelsgerichts, das die „Krone“ zur Veröffentlichung eines Widerrufs verurteilte, ist mittlerweile rechtskräftig.
APA/red