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Irreführende Werbung

„Drei“ hatte zusätzliche Kosten auf Facebook nicht erwähnt
© Unsplash

Der Mobilfunkanbieter “Drei” wurde wegen irreführender Werbung kritisiert

Wieder ist Facebook in den Schlagzeilen, doch diesmal ist es nicht der Zuckerberg-Gigant selbst, der belangt wird, sondern der Mobilfunkanbieter „Drei“ (Hutchison), denn dieser wies in einer Facebook-Werbung nicht auf zusätzliche Kosten hin.

Der Oberlandesgerichtshof (OLG) Wien hat „Drei“ als Konsequenz für diesen Fauxpas untersagt, irreführend für einen Tarif zu werben. Der Mobilfunkanbieter hatte den Internet-Tarif „PowerNet L“ unter anderem auf Facebook mit einem Preis „ab 22 Euro“ beworben, weitere Kosten jedoch wurden verschwiegen. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der beworbene Tarif von einem Preis „ab 22 Euro“ ist in Realität nicht für die Kunden erhältlich, denn es fiel eine monatliche Kostenbelastung der anteiligen Servicegebühr in Höhe von 2,08 Euro an. Darüber hinaus wurden zusätzliche Kosten von 14 Euro verrechnet, sofern nicht im Haushalt der Kunden zwei aufrechte Handyverträge mit Hutchison bestanden. Somit wurde aus den angeworbenen 22 Euro ganze 38,08 Euro. “Das Urteil bringt zudem die wichtige Klarstellung, dass sich Unternehmer auch bei Werbungen auf Facebook an die Gesetze halten und ordentlich informieren müssen”, erklärte VKI-Chefjuristin Beate Gelbmann. Der Mobilfunkanbieter „Drei“ rechtfertigte den fehlenden Hinweis in der Facebook-Werbung mit Platzmangel.

APA/ Red.

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