Der Österreichische PR-Ethik-Rat hat am Donnerstag einen „Influencer:innen-Check“ vorgestellt. Damit wird für Influencer anhand weniger Fragen geklärt, ob sie einen Beitrag in den sozialen Netzwerken als Werbung ausweisen müssen und falls ja, wie die Kennzeichnung auszusehen hat. Nötig sei diese Hilfestellung, da in der Branche diesbezüglich „relativ große Verunsicherung“ herrsche, hieß es bei einer Online-Pressekonferenz. Konkret ist die Kennzeichnungspflicht und wie diese auszusehen hat im Mediengesetz, aber auch dem Online-Kodex des PR-Ethik-Rats geregelt.
„Im Kontakt mit Influencern sind wir immer wieder darauf gestoßen, dass sie nicht absichtlich auf die Kennzeichnungspflicht verzichten, sondern ihnen diese oft nicht bekannt ist“, sagte PR-Ethik-Ratsmitglied Christoph Riedl. Erschwerend komme hinzu, dass es keine Schwelle gebe, ab der man als Influencer gilt. Auch zu dieser Thematik gibt der entwickelte „Influencer:innen-Check“ Auskunft. Er sei jedoch als Empfehlung und nicht als rechtsverbindliche Aussage zu verstehen, so Riedl.