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iab Digi Talk: Tracking auf dem Boden des Rechtes

Digitalexperten diskutierten die Auswirkungen des Urteils zur Max-Schrems-Klage sowie die Zukunft von Analysetools, Tracking- und Consentmanagement-Lösungen.
iab austria/Christoph Breneis

Markus Fallenböck moderierte den Digi Talk zum Thema Analysetools

Das – noch nicht rechtskräftige – Urteil sorgt für einigermaßen Verunsicherung in der heimischen Branche. Immerhin bezieht es sich auf das beliebte Tool Google Analytics. Die Datenschutzbehörde gab einer Beschwerde von Max Schrems‘ NGO noyb statt, wonach die Nutzung dieses Tools gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Grundlage der Entscheidung sei ein Verfahren vor dem EuGH gewesen. Der kam zu dem Schluss, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA, etwa über Facebook oder Google, nicht den Anforderung des Unionsrechtes entspreche.

Ist nun die Implementierung von Analysetools rechtswidrig? Die Unsicherheiten wollte man beim ersten Digi Talk des iab in diesem Jahr beseitigen. Also diskutierten Präsident Markus Plank (Adverserve), die Public-Affairs-Arbeitsgruppenmitglieder Stefan Santer (Didomi) und Klaus Müller (Jentis) sowie Siegfried Stepke (e-Dialog) und Theodor Esenwein (Fusedeck) unter der Moderation von Public-Affairs-Leiter Markus Fallenböck (Own360, Universität Graz) via Zoom das Thema. „Die immer brisanter werdende Problematik rund um Analysetools und die rechtskonforme Implementierung von Tracking- und Consentmanagement-Lösungen wird nicht nur für Werbetreibende und die Digitalbranche eine große Aufgabe, sondern insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen“, so iab-austria-Präsident Plank und Fallenböck einleitend.

Laut Stepke könne man seinen Kunden nur raten, die Implementierung von Google Analytics auf drei Säulen aufzubauen: Aktuelle Verträge, Consent der User und einem sauberen Setup mit Server-seitigem Tracking und Middleware Server. Das Urteil der Max-Schrems-Klage beziehe sich nicht auf Analysetools per se, sondern auf die falsche Implementierung dieser Tools. Mit Lösungen wie Fusedeck könnten Website-Betreiber die Daten der User ohne Cookies tracken, indem ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung per Late Consent eingeholt werde.

Mit noch vielen weiteren Klagen in den Niederlanden und in Deutschland rechnet Müller. Unternehmen müssten sich in Zukunft rechtlich, insbesondere mit schriftlichen Garantien, absichern, ist er überzeugt. Und verweist auf europäische Engineering Lösungen, die mit Google kooperieren und durch Consentmanagement-Plattformen und beratende Agenturen rechtssicher angewendet werden können.

Santer zeigt sich überzeugt, dass sich die Privacy-Sensibilität der User stetig erhöhe. Daher müssten Website-Betreiber noch mehr auf Transparenz achten, um so die Opt-in Raten für personalisierte Werbung und die Consent-Einwilligung der User zu steigern. Esenwein ergänzt, dass es auf jeden Fall besser sei, mit einer guten User Experience einen known User zu schaffen und in dieser Session den Traffic zu monetarisieren, als auf Remarketing zu setzen, wo wieder Consent benötigt werde und Unternehmen an technische und datengetriebene Limitationen stoßen.

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