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Hirscher und Raiffeisen klagen Erste Bank

Grund: Videoclip „verletzt das Markenrecht“ und sei „bewusste Verletzung des Exklusivwerbevertrages“.
© Sebastian Pichler | Unsplash

Hirscher klagt auf 60.000 Euro (Symbolbild)

Ein Video-Clip, den die Erste Bank anlässlich des Rücktritts von Marcel Hirscher publizierte, hat Klagen zur Folge. Laut einem Bericht der Tageszeitung “Der Standard” hat der Ex-Skistar die Erste Bank am 11.9. vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen auf Unterlassung geklagt und fordert 60.000 Euro. Bei der Klage der Raiffeisenbank vor dem Handelsgericht geht es um 80.000 Euro.

“Danke für alles, Marcel”, hieß es in dem Clip, und weiter, dass Hirscher gezeigt habe, wie weit man kommen könne, wenn man an sich glaube. “#glaubandich” lautet ein aktueller Werbeslogan der Erste Bank. Die Raiffeisenbank International und die Raiffeisenwerbung sehen laut “Standard” in dem Video, in dem der Helm Hirschers mit dem Raiffeisen-Logo zu sehen ist, eine Verletzung des Markenrechts und eine bewusste Verletzung ihres Exklusivwerbevertrages mit Hirscher.

Laut dem Erste Bank-Sprecher Michael Mauritz, habe man “Hirscher Respekt zollen” wollen. Ein Angebot, die Angelegenheit mit einer karitativen Spende aus der Welt zu schaffen, sei abgelehnt worden. Man sei nun mit Hirschers Manager im Gespräch.

 

APA/Red

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