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“Hass im Netz”-Paket

Soll nächste oder übernächste Woche in Begutachtung gehen.
© pixabay.com

Das Gesetzespaket gegen “Hass im Netz” ist zwar so gut wie fertig, in Begutachtung gehen wird der Entwurf allerdings erst nächste oder übernächste Woche. Das hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bei einem Treffen mit der “Allianz gewaltfrei leben” bekannt gegeben. Es fehlten nur noch Kleinigkeiten, sagte sie – und zwar dem Vernehmen nach legistische, nicht inhaltliche.

“Wir sind wirklich in der absoluten Finalisierung”, beteuerte die Justizministerin Freitagnachmittag vor den Vertreterinnen verschiedener Gewaltschutzorganisationen. Strafrechtlich soll das Gesetz dafür sorgen, dass Cybermobbing nicht erst bei “fortgesetzter Belästigung” verfolgt werden kann. Auch Verhetzung wird im Strafgesetzbuch neu definiert. Fix ist auch, dass das sogenannte “Upskirting” verboten wird. Für ungefugtes Fotografieren des Intimbereich soll künftig bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe drohen.

Dass es sich derzeit bei vielen Hasspostings im Internet um sogenannte Privatanklagedelikte handelt (etwa üble Nachrede, Beleidigung oder Verhetzung), bei denen die Geschädigten selbst aktiv werden müssen und ein großes Kostenrisiko tragen, soll ebenfalls angegangen werden. Auf zivilrechtlichem Weg soll – ähnlich dem strafrechtlichen Mandatsverfahren – rasch und günstig dafür gesorgt werden, dass beleidigende Nachrichten gelöscht werden müssen.

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Ein zwischen Grünen und ÖVP lange diskutierter Punkt betrifft die sogenannte Plattformverantwortlichkeit. Online-Foren von heimischen Zeitungen werden hier nicht hineingenommen, nur große Player wie Facebook oder Twitter sollen zur Entfernung rechtswidriger Inhalte gedrängt werden. Bei österreichischen Medien werde ohnehin schon zuverlässig gelöscht, argumentierten die Grünen. Hätte man sie miterfasst, hätte das einen “existenzbedrohenden Mehraufwand” bedeutet.

Abseits dieses Gesetzesvorhabens präsentierten die Vertreterinnen der “Plattform gewaltfrei leben” Ministerin Zadic eine Vielzahl weiterer Wünsche. Die Bandbreite reichte vom Wunsch, bei getrennten Gewaltbeziehungen keine gemeinsame Obsorge für die Kinder vorzuschreiben, über die Idee, einstweilige Verfügungen gegen gewalttätige Partner auch nach Ende der Covid-Regeln weiterhin per E-Mail beantragen zu können, bis zum Anliegen, für weniger Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft zu sorgen, wenn etwa bei Vergewaltigungsvorwürfen Aussage gegen Aussage steht. Gefordert wurde zudem eine verpflichtende Ausbildung zum Thema Gewalt gegen Frauen für Justizmitarbeiter, die Rücknahme der unter Türkis-Blau beschlossenen Anzeigenpflicht sowie mehr sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen, die seit kurzem nur noch auf Initiative der Polizei stattfinden dürfen – und damit fast gar nicht mehr einberufen würden, wie die Gewaltschutz-Lobbyistinnen kritisierten.

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Zadic notierte sich all diese Anliegen in der einstündigen Veranstaltung und versprach eine Auseinandersetzung mit den Anliegen sowie weitere Treffen, und zwar auch in kleineren Runden. Angehen will sie auch eine Prozessbegleitung für Kinder, die Zeugen von Gewalt wurden und – als langfristiges Thema – den ganzen Komplex Obsorge/Unterhalt/Familien- und Eherecht, erklärte die Ministerin.

21. 8. 2020 / gab / apa
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