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“Hass im Netz”: Finalisierung diese Woche

Edtstadler: Nur minimale Feinschliff-Legistik notwendig.
© Unsplash

Das breit verhandelte Gesetzespaket gegen “Hass im Netz” soll voraussichtlich diese Woche finalisiert werden. “Es ist weitestgehend fertig. Es geht nur mehr um minimale Feinschliff-Legistik”, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Rande des Forum Alpbach zur APA. Die Reform des Amtsgeheimnisses wird laut Edtstadler aber noch dauern.

Das “Hass im Netz”-Gesetzespaket sowie das neue Informationsfreiheitsgesetz – federführend verhandelt von Edtstadler und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) – wurden eigentlich schon für Ende Juli erwartet. Beim “Hass im Netz”-Gesetzesvorhaben gibt es laut Edtstadler “keine Knackpunkte” mehr. “Ich hoffe sehr, dass es diese Tage tatsächlich präsentiert werden kann.”

Die grundsätzlichen Maßnahmen zu “Hass im Netz” sind im Wesentlichen aus dem Regierungsprogramm bekannt, die Detailausarbeitung hat aber länger gedauert als gedacht. So will Edtstadler die Social Media-Plattformen bei der Löschung hetzerischer und beleidigender Inhalte stärker in die Pflicht nehmen. Im Strafrecht will Zadic außerdem den Verhetzungs-Tatbestand verschärfen, damit auch die Hetze gegen Einzelpersonen (nicht nur gegen Bevölkerungsgruppen) verfolgt werden kann.

Gericht muss Täter ausforschen

Cybermobbing soll auch dann strafbar werden, wenn beleidigendes Bildmaterial nur einmal hochgeladen wird. Und wer gegen eine Online-Beleidigung rechtlich vorgehen möchte, soll den Täter nicht mehr selbst ausforschen müssen – das sollen die Gerichte übernehmen. “Es geht nicht um die Beschneidung der Meinungsäußerungsfreiheit. Wir wollen die Meinungsäußerungsfreiheit schützen, dazu zählen aber nicht Beleidigungen und Morddrohungen”, so Edtstadler.

Die Reform des Amtsgeheimnisses – Stichwort Transparenzpaket und Informationsfreiheitsgesetz – wird noch etwas auf sich warten lassen. “Ich traue mich jetzt nicht, einen konkreten Zeitpunkt zu nennen. Es ist ein sehr komplexes Paket”, sagte die Verfassungsministerin. Aufgrund der Verhandlungen zum “Hass im Netz”-Paket sei das Transparenzpaket “ein bisschen in den Hintergrund gerückt”. Bei den Verhandlungen zum Transparenzpaket sind auch die Länder, Gemeinden und Städte eingebunden. “Ich sehe klar, das Informationsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern, von Medien und Journalisten”, sagte Edtstadler. “Dies soll auch abgebildet werden in der Bundesverfassung. Die Verfassung – die heuer 100 Jahre alt wird – soll auf die Höhe des 21. Jahrhunderts gehoben werden.”

Die Verfassungsministerin verwies auch auf die zusätzliche Belastung für die Verwaltung durch ein Informationsfreiheitsgesetz hin. “Es geht darum auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Man muss mitbedenken, dass jemand die Anfragen beantworten muss, dass es nicht zu einer überbordenden Belastung für die Funktionsträger und die Verwaltung kommen darf.”

Aktionsplan gegen Antisemitismus

Außerdem soll im Herbst – wie bereits angekündigt – ein Aktionsplan gegen Antisemitismus präsentiert werden. “Aufgrund der antisemitischen Vorfälle in Graz ist es jetzt aktueller”, so die Ministerin. Die Vorbereitungen würden aber bereits seit der österreichischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 laufen. Die EU-Kommission verlangt von allen EU-Staaten eine Antisemitismus-Strategie, um Antisemitismus in allen Erscheinungsformen effektiv zu bekämpfen. Edtstadler wurde zu Beginn der Regierungsperiode von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) beauftragt, den Kampf gegen Antisemitismus voranzutreiben und den nationalen Aktionsplan zu erstellen und mit den anderen Ressorts zu koordinieren.”

“Wir sind sehr, sehr weit im Vergleich mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union”, sagte Edtstadler. Es soll im Aktionsplan vier Bereiche geben, dazu zählen Bildung, Justiz und Strafverfolgungsbehörden, bessere statistische Erfassung von antisemitischen Vorfällen und der Schutz und die Förderung jüdischen Lebens. Geplant sind rund 30 Maßnahmen, die schrittweise umgesetzt werden.”

Die Verfassungsministerin kann die Kritik der Opposition an der Novelle des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes durch Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nicht nachvollziehen. “Die Experten des Verfassungsdiensts haben in Gesprächsrunden im Gesundheitsministerium Anregungen gemacht, die teilweise aufgenommen wurden. Wichtige Anregungen, die nicht aufgenommen wurden, hat der Verfassungsdienst im Begutachtungsverfahren schriftlich geltend gemacht”, sagte Edtstadler. “Das ist nichts ungewöhnliches, das ist die Aufgabe des Verfassungsdienstes.”

 

APA/Red

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