Skip to content

Hass im Netz

Twitter muss Auskunft über „Hasstweets“ geben
© Pixabay

Auf Anweisung der französischen Justiz muss Twitter Hass-Botschaften im Netz offenlegen. Ein Pariser Gericht setzte dem US-Unternehmen dafür am Dienstag in einer Eilentscheidung eine Frist von zwei Monaten. Es folgte damit einer Beschwerde von sechs Verbänden. Twitter ist nun angewiesen Unterlagen vorzulegen, die konkret den Kampf gegen „Aufrufe zum Rassenhass, Aufrufe zum Hass wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung von Menschen oder Aufrufe zur Gewalt“ belegen. Dies soll rückwirkend bis zum Mai 2020 nachgewiesen werden. Darüber hinaus soll Twitter die Zahl der in Frankreich beanstandeten und gelöschten Botschaften nennen. Außerdem muss die Plattform angeben welche rechtlichen Konsequenzen dies für die Verfasser hatte. Twitter wird vorgeworfen,  seiner Verantwortung nicht gerecht zu werden. Zu den Beschwerdeführern gehören unter anderem die Organisationen SOS Racisme und SOS Homophobie.

APA/red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner