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Hässlich, so grässlich hässlich

Hasspostings sind ein echtes Grundübel digitaler Kommunikation. Gegen sie vorzugehen ist wichtig. Ein schlampiges Gesetz aber der falsche Weg.
© APA/Roland Schlager

Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer, Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und die Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) haben das Hass-Posting-Gesetz präsentiert (v.l.)

banner extradienst scaled 24. April 2024

Hasspostings sind aggressive, provozierende Postings im Internet. Sie sind meist verletzend, verhetzend und häufig rassistisch. Oft erfüllen sie sogar einen rechtlichen Straftatbestand und sind somit gerichtlich strafbar. Dass gegen diesen „Hate Speech“ per Gesetz vorzugehen ist, wurde von der Regierung richtig erkannt. Leider kam es einmal mehr zu einer „österreichischen“ Lösung, die möglicherweise auch vor der EU nicht halten wird.

Nach ihrer Kritik an den neuen Regeln zur Bekämpfung von Hass im Netz können etwa die US-Giganten Google und Facebook, aber auch die chinesische Plattform TikTok ihre Bedenken persönlich im Kanzleramt vortragen.

Änderungen will die Ministerin den Online-Riesen aber offenbar nicht signalisieren, schrieb sie doch in einer Aussendung, die vorgesehenen Strafen von bis zu zehn Millionen seien zwar hoch, aber notwendig. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung Verantwortung übernehmen und etwaige offene Fragen der Anbieter beantworten und den österreichischen Standpunkt klar machen. 

Google und Facebook hatten die Regierungspläne kritisiert und europäische Lösungen statt nationaler Ansätze gefordert. Auch die ISPA zeigte sich skeptisch. Das neue „Kommunikationsplattformen-Gesetz“ gilt für alle „in- und ausländischen Anbieter von Kommunikationsplattformen“, die mehr als 100.000 Nutzer oder einen Umsatz in Österreich von über 500.000 Euro haben. Die Plattformen müssen einen für Behörden und Gerichte erreichbaren Beauftragten benennen und ein „wirksames und transparentes Verfahren“ für die Meldung und Löschung rechtswidriger Inhalte einrichten. Gelöscht werden muss binnen 24 Stunden, wenn die Rechtswidrigkeit „bereits für einen juristischen Laien (…) offenkundig“ ist, bzw. binnen sieben Tagen, wenn eine detaillierte Prüfung nötig ist. 

Die Medienbehörde KommAustria kann bei wiederholten Verstößen auch Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro verhängen. Sollte eine Onlineplattform keinen Sitz in Österreich haben, will man die Strafen eintreiben, indem Zahlungen österreichischer Firmen an die Plattform „abgefangen“ werden (also z.B. die Zahlungen von Werbekunden an das Online-Unternehmen). Möglich sind auch Geldstrafen gegen die von den Firmen nominierten Kontaktpersonen der Behörden (bis zu 50.000 Euro).

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edt-stadler (ÖVP), Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) und die Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer haben dieses Hassposting-Gesetz präsentiert. In vielen Belangen gleicht es dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Plattformen wie eben Facebook zur zuverlässigen Moderation seiner Inhalte zwingen soll.

Das neue Gesetz soll für alle Internetseiten gelten, deren Hauptzweck der Austausch von Nachrichten, Videos oder Audiofiles ist und die in Österreich mindestens 100.000 Nutzer oder mehr als eine halbe Millionen Euro Umsatz haben. Ausnahmen gibt es für nicht gewinnorientierte Plattformen wie etwa Wikipedia, für Zeitungsforen und Preisvergleich- sowie Auktionsportale.

Schlechter Kompromiss

Abgesehen davon, dass es ein wichtiger Schritt ist, endlich gegen den Hass im Netz vorzugehen, handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf um eine erbärmliche Kompromisslösung, bei der – und das ist einigermaßen neu in Österreich – die Grünen sich durch besonderes Packeln mit dem Standard und Co. auszeichnen. Denn die Ausnahme von Zeitungsforen ist – und das ist aus einem Interview von Sigrid Maurer im Standard auch expressis verbis zu entnehmen („Im Sinn der Meinungsfreiheit werden aber nur große Plattformen mit mehr als 100.000 Usern oder mehr als 500.000 Euro Umsatz in die Verantwortung genommen“) – mit Ausnahmen für nicht gewinn-
orientierte Enzyklopädien (Wikipedia), Handelsplattformen (Willhaben) und Zeitungsforen (die bereits eine erhöhte Löschpflicht hätten) nicht nachvollziehbar. 

Gerade diese Forenbeiträge hätte die ÖVP gerne berücksichtigt. Die Grünen hielten aber eben erfolgreich dagegen – offensichtlich ein schmutziger Deal mit dem Standard. Der ja schon in der Vergangenheit von dieser Regierung substanziell dahingehend profitierte, dass er – und das möchte man nicht glauben, es ist aber so – im Vergleich zur Kronen Zeitung gleich die vierfache Förderung pro gedrucktem Exemplar erhält. Das rosa Blatt, das immer wieder über die Ungerechtigkeit der Regierungsförderung lamentiert hat und moniert, dass es zu wenig Geld für Qualitätszeitungen gebe, hat in Wahrheit im ersten Halbjahr bei einer Auflage von nur 68.000 Stück (also weniger als ein Zehntel der Kronen Zeitung) beachtliche 2,125 Millionen an Regierungsförderung abgecasht. 222.000 Euro aus der Auflagenförderung, aber gleich 898.000 Euro aus der besonderen Presseförderung. Dazu 505.000 Euro aus den Vertriebsförderungen und in etwa 5.000 Euro aus der Mehrwertsteuersenkung.

Von Ernst F. Müller

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