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Härtefall-Fonds geht in zweite Phase

Am 20. April um 12:00 Uhr startet die Antragsstellung für die zweite Phase des Härtefall-Fonds für Unternehmerinnen und Unternehmer.
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Die Wirtschaftskammer hat vorab ausführliche Informationen sowie ein Musterformular, das bei der Vorbereitung der Antragsstellung als Orientierungshilfe dient, auf wko.at/haertefall-fonds bereitgestellt. In der ersten Phase des Härtefall-Fonds wurden rund 144.000 Anträge gestellt und 121 Mio. Euro an Schnellhilfe ausbezahlt.

Die Antragsstellung ist weiterhin ausschließlich online via Formular möglich. Darin sind neben den personenbezogenen Daten, Unternehmensdaten, sowie Informationen zu aktuellen Erträgen bzw. Betriebseinnahmen und Nebeneinkünfte anzuführen.

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Corona-Infopoint der Wirtschaftskammer

Anfragen zum Härtefall-Fonds sowie zu allen anderen Hilfsmaßnahmen für Unternehmen werden vom Corona-Infopoint der Wirtschaftskammer Österreich unter wko.at/corona bzw. unter 0590900-4352 (Mo-Fr 8-18h, Sa 10-16h) entgegengenommen. Zudem steht ein Online-Formular bzw. Chatbot Vera zur Verfügung, um zu schnellen Erstauskünften zu gelangen. Auch die Wirtschaftskammern in den Bundesländern haben für Anfragen zum Härtefall-Fonds eigene Servicelines eingerichtet, die auf wko.at/haertefall-fonds ersichtlich sind.

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20. 4. 2020 / gab / apa
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