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Google: Verstoß gegen Kartellrecht

Gericht verbietet deutsche Google-Kooperation bei Gesundheits-Portal.
© Pixabay

Das Landgericht München hat eine Kooperation zwischen Deutschland und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Google darf das staatliche Gesundheits-Portal “gesund.bund.de” nicht mehr automatisch als ersten Treffer anzeigen. Das Landgericht München wertete die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesministerium für Gesundheit als Verstoß gegen das Kartellrecht, wie aus einer Eilentscheidung vom Mittwoch hervorgeht.

Die Zivilkammer gab damit Anträgen des Burda-Gesundheits-Portals “netdoktor.de” auf zwei Einstweilige Verfügungen gegen das Ministerium und gegen Google statt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Google hatte für das Nationale Gesundheitsportal, das seit 1. September online ist, eine eigene Infobox eingerichtet, die bei Suchanfragen Informationen aus “gesund.bund.de” anzeigt und darauf verlinkt. “Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei NetDoktor und damit potenziell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen, mit denen NetDoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert”, erklärte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz.

 

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