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Google: Einigung mit über 100 Medienhäusern

Rund 90 Prozent des Nachrichten-Contents auf Google darf weiterhin mitsamt Textauszug und Bild dargestellt werden
©unsplash

Google hat 2020 in Österreich rund 4,5 Millionen Euro mit den Nachrichten eingenommen

Der Suchmaschinen-Riese Google konnte mit über 100 Medienhäusern, die in Österreich agieren, eine Einigung hinsichtlich des neuen Leistungsschutzrechtes erzielen. Das bedeutet, dass die Inhalte jener Medien auch weiterhin in gewohnter Manier auf Google angezeigt werden – nämlich in erweiterter Vorschau, inklusive Schlagzeile, Bild und kurzem Textausschnitt. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) an Bord, allerdings nur im Rahmen von Interimvereinbarungen.

Der Grund, warum es hier überhaupt Verhandlungen bedurfte, war die Ende 2021 beschlossene Urheberrechtsnovelle. Diese brachte eine Einführung eines Leistungsschutzrechtes mit sich, wonach ab dem heutigen Tag Sanktionen für die Verwendung von Inhalten ohne ausreichende Genehmigung der Verlage drohen. Dementsprechend scheinen ab sofort Nachrichten von Medienhäusern, mit denen keine Einigung erzielt werden konnte, nur noch die Schlagzeile und der Link auf Google auf. Und das sind so einige: Von den insgesamt 400 Angeboten, die Google verschickt hatte, konnte nur mit rund 100 regionalen, nationalen und internationalen Presseverlagen vereinbart werden, dass weiterhin kurze Ausschnitte ihrer Inhalte in der Suchmaschine zu sehen sein dürfen. Die Angebote lagen dabei im fünf- bis sechsstelligen Bereich, wobei die Summen erheblich variierten. Verlage, deren Inhalte häufig per Google Search, News oder Discover erscheinen, erhalten höhere Zahlungen. Demnach sind auch viele der großen Medienhäuser darauf eingestiegen, weshalb etwa 90 Prozent der Inhalte weiterhin angezeigt werden dürften. Zahlreiche kleine Unternehmen hingegen hätten trotz mehrfacher Kontaktaufnahme nicht reagiert.

Weitere Einigungen angestrebt

„Wir verhandeln weiterhin aktiv mit den Presseverlagen und tun alles, um so viele Vereinbarungen wie möglich zum Abschluss zu bringen. Dazu gehört auch, dass wir flexible Lösungen, wie z. B. Zwischenlizenzen anbieten“, schrieb Google-Österreich-Direktorin Christine Antlanger-Winter in einem Blogeintrag. Sollte man sich nach dem heutigen 1. April doch noch einigen, wird wieder auf die erweiterte Nachrichtenvorschau umgestellt.

Bereits Anfang März betonte der VÖZ, dass das Leistungsschutzrecht ein wesentlicher Bestandteil der Refinanzierung von Medien sein müsse. Die Aktivitäten „von marktbeherrschenden Onlinediensten“ wollte man aufmerksam verfolgen. Laut Gerald Grünberger, dem Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen, hätten die Mitgliedsmedien mehrheitlich Interimsvereinbarungen abgeschlossen, um Rechtssicherheit zu erreichen und die Möglichkeit für die weitere Umsetzung des Leistungsschutzrechts in Österreich zu gewährleisten. Jedoch stellte er klar: „Bei allfälligen Zahlungen seitens Google handelt es sich im Sinne des Interimvertrages um eine Akontozahlung an die Medienhäuser verlegerischer Herkunft und keinesfalls um eine adäquate finanzielle Abgeltung des Leistungsschutzrechtes.“

Ein derartiges Gesetz dürfte für die Medienhäuser wohl gelegen kommen – 2020 erwirtschafte Google in Österreich nämlich rund 4,5 Millionen Euro durch Klicks auf Anzeigen bei nachrichtenbezogenen Suchanfragen, ohne die eigentlichen Produzenten des Contents zu entlohnen. Allerdings machten diese Zahlen auch nur zwei Prozent aus, so hatte die Mehrheit der Suchanfragen einen kommerziellen Hintergrund.

APA/Red.

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