Skip to content

Google: Einigung mit deutschen Verlagen

Mehrere deutsche Verlags- und Medienhäuser schließen einen Vertrag mit Google zur urheberrechtlich konformen Verwendung ihrer Inhalte.
©pexels

Google zeigt unter der Rubrik „News“ unter anderem die neusten Zeitungsartikel an.

Nach einer Einigung mit der französischen Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) bezüglich des neuen Leistungsschutzrechts kam Google nun auch mit mehreren deutschen Medienhäuser auf einen gemeinsamen Nenner: Die Handelsblatt Media Group in Düsseldorf (“Handelsblatt”, “Wirtschaftswoche”) und der Verlag Der Tagesspiegel in Berlin (“Tagesspiegel”, “Potsdamer Neueste Nachrichten“) haben laut eigenen Angaben am Freitag einen Vertrag mit dem Suchmaschinen-Anbieter geschlossen. Bereits am Tag davor hatten auch das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel”, die Wochenzeitung “Die Zeit” und das Portal „Golem“ eine Einigung bestätigt.

Auch das Gespräch mit zahlreichen weiteren Verlagen laufe gut und befinde sich im Endstadium, wie Google am Donnerstag mitteilte. „Sowohl für uns als auch für unsere Partner sind diese Vereinbarungen zum Urheberrecht ein wichtiges Signal zur Stärkung der erfolgreichen Partnerschaften“, meinte der Konzern. Die Höhe der Zahlungen hält man allerdings unter Verschluss.

Neue Urheberrechtsrichtlinie

Vor zwei Jahren verabschiedete die EU eine neue Richtlinie zum Urheberrecht. Diese stand damals massiv in Kritik und sorgte für zahlreiche Protest, wurde aber letztlich doch durchgebracht. Die Mitgliedsstaaten hatten eine zweijährige Frist, um die Richtlinie in ihrem Land umzusetzen, weswegen Deutschland in diesem Jahr sein Urheberrecht novellierte. Darunter fällt auf ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Journalisten. Dieses soll sicherstellen, dass die Urheber journalistischer Leistungen eine finanzielle Beteiligung bekommen, wenn externe Internetplattformen, wie etwa Google, die Inhalte auf ihren Seiten anbieten.

Dem Gesetz zufolge können Google und co. sehr kurze Vorschauen („Snippets“) kostenlos verwenden. Bisher konnte sich der Technik-Konzern aber nicht mit den Medienhäusern einigen, wie kurz dieses „sehr kurz“ tatsächlich ist, denn das Gesetz nennt hierbei keinen konkreten Umfang von Texten und Auflösung von Bildern. Um dies nicht vor Gericht klären zu müssen, versucht Google nun, sich selbstständig mit den Verlags- und Medienhäusern auf eine Darstellung umfangreicherer Inhalte (“erweiterte Vorschauen von Nachrichten”) zu einigen. Für die Verwendung ihrer Inhalte zahlt Google nun Geld an die Vertragspartner.

APA/Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner