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Glawischnig triumphiert über Facebook

Die ehemalige Parteiobfrau der Grünen konnte erfolgreich gegen Hassposting vorgehen
© Christian Fischer

Vor rund fünf Jahren zog die nunmehr ehemalige Parteiobfrau der Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek, wegen eines Hasspostings gegen Facebook vor Gericht. In diesem wurde die Ex-Politikerin unter anderem als “miese Volksverräterin” und “Trampel” tituliert. Mittlerweile hat der Prozess mehrere Instanzen hinter sich. Nach Verhandlungen vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof und dem EuGH im Sicherungsverfahren um den Unterlassungsanspruch war Ende vergangenen Jahres wieder das Handelsgericht Wien am Zug.

Dieses bestätigte im Hauptverfahren erneut, dass Facebook das inkriminierte Posting – und sinngleiche Einträge – weltweit zu entfernen habe. Weiters ordnete es die Veröffentlichung des Urteils für sechs Monate auf der Startseite an, wo es für Nutzer sichtbar sein müsse, ohne scrollen zu müssen. Zudem müsse das Unternehmen den vollen Namen und die Adresse hinter dem Account, von dem das Hassposting stammte, herausgeben.

“Sieg auf voller Linie”

Am 2. Februar 2022 hat Facebook nun tatsächlich das Urteil veröffentlicht. Meta Ireland, das sich mit dem Richterspruch ursprünglich “nicht einverstanden” gezeigt und eine Berufung in Aussicht gestellt hat, akzeptiert damit das Urteil einen Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist. Das sorgte auch bei Glawischnigs Anwältin Maria Windhager für Überraschung.

Die Juristin sieht einen Sieg “auf voller Linie” für ihre Mandantin. Der Ausgang zeige, dass Facebook dauerhaft verpflichtet werden könne, Hasspostings zu entfernen. Wesentlich sei auch, dass Facebook Schadenersatz zahlen muss. Zudem könnten auch Hassposter nicht auf ihre Anonymität zählen. Der Anordnung folgend, hat Meta bereits “Nutzerdaten” übermittelt, sagt Windhager. Derzeit prüft man, ob gegen den Verfasser oder die Verfasserin des Postings weitere Schritte gesetzt werden.

Urteil eingeschränkt veröffentlicht

Weiters wird evaluiert, ob die Veröffentlichung des Urteils in ausreichendem Rahmen erfolgt ist. Nach Interpretation von Windhager wäre Facebook eigentlich zur weltweiten Publikation des Richterspruchs verpflichtet, da das Handelsgericht diesbezüglich keine Einschränkung auf Österreich vorgenommen hat. Außerdem müsse das Urteil für jeden User sichtbar sein.

In der Facebook-App erscheint bislang kein derartiger Hinweis beim Log-in. Ebenso ist er auch beim Aufruf der Startseite über eine IP-Adresse eines anderen Landes nicht sichtbar. Das gilt sowohl für EU-Länder als auch für Drittstaaten. Geprüft wurde mit IP-Adressen aus den USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Irland und Polen. Ebenso nicht sichtbar ist der Hinweis für Nutzer, die bereits eingeloggt sind und direkt in ihrem Nachrichten-Stream landen – auch mit österreichischer IP-Adresse. APA/RED.

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