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Gerichtskeule als Maulkorb

Mit gepfefferten Unterlassungs-, Schadenersatz- und Beleidigungsklagen versuchen Konzerne, Oligarchen und Politiker, kritische Berichterstattung zu unterbinden. SLAPP-Klagen sind ein perfides Mittel der Einschüchterung von Journalisten.
© Adobe Stock

Strategic Lawsuit against Public Participation“, kurz SLAPP – diese umständliche Bezeichnung steht für eine perfide Methode zur Unterbindung von kritischem Journalismus. Übersetzt bedeutet das „strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung“, gemeint ist kritische Berichterstattung. Eine passende freie Übersetzung wäre daher „Einschüchterungsklage. Dass das Kürzel sich anhört wie der englische Begriff für eine Watsche, ist kein Zufall. Bei einer SLAPP-Klage geht es nicht primär darum, das Verfahren an sich zu gewinnen; das Ziel ist vielmehr, eine einschüchternde Signalwirkung zu entfalten, ein öffentliches Exempel zu statuieren. Die Geklagten sollen psychisch zermürbt oder finanziell ruiniert werden – oder zumindest von ihrer investigativen Arbeit abgehalten werden.

Typischerweise wird nach einem kritischen Bericht das veröffentlichende Medium oder auch ein einzelner Journalist auf Unterlassung oder Schadenersatz geklagt, gelegentlich auch wegen Beleidigung. Der Hebel sind dabei vor allem die Verfahrenskosten: Die Verfahren können mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Selbst wenn das Medium am Ende gewinnt, kann es durch die Verfahrenskosten zwischenzeitlich in den Ruin getrieben werden. Denn oft ist der Streitwert so hoch angesetzt, dass alleine die Vorbereitung der Verteidigung schon sehr viel Geld kostet…

Von Martin Krake

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