Skip to content

Gericht untersagte deutschlandweite Werbung mit 5G

Streit zweier Mobilfunker über irreführende Werbung
© Aliaksandr Marko

Ein Gericht in Deutschland hat den Mobilfunkbetreibern verboten, deutschlandweit mit 5G zu werben, weil der neue Mobilfunkstandard noch nicht überall verfügbar ist. Das Landgericht Koblenz entschied damit einen Streit zweier Mobilfunker über irreführende Werbung, wie es am Mittwoch mitteilte.

Ein Telekommunikationsunternehmen erweckte nach den Angaben bei einer Weihnachtswerbung im Internet mit einer Schneedecke und einem Sternenhimmel den Eindruck, schon ab 9,99 Euro pro Monat einen 5G-Flat-Tarif in ganz Deutschland zu bieten. Ein Konkurrenzunternehmen stufte dies als irreführende Werbung ein und klagte erfolgreich dagegen.

Das Landgericht untersagte die Werbung mit 5G, da der Hinweis fehle, dass dieser Standard bisher lediglich regional eingeschränkt verfügbar sei. Die Richter verboten die 5G-Werbung zudem, weil das beklagte Unternehmen diesen Mobilfunk-Standard in Wirklichkeit nur zu einem höheren Preis als monatlich 9,99 Euro angeboten habe.

Eine gegen das Urteil mögliche Berufung wurde laut einer Gerichtssprecherin nicht eingelegt. Inzwischen ist die Frist dafür abgelaufen. Somit ist das Urteil rechtskräftig. Das Gericht teilte nicht mit, um welche Telekommunikationsunternehmen es sich handelte.

Auch in Österreich ist 5G noch nicht überall verfügbar.

 

APA/Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner