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Geht Werbezensur zu weit?

Online-Vermarkterkreis im iab austria stellt Zensur des U.S.-Digitalgiganten Facebook an den Pranger.
© Pixabay

Klimts „Der Kuss“ zu frivol für Facebook?

Der Online-Vermarkterkreis Austria (OVK Austria), die vom iab austria (interactive advertising bureau) initiierte Interessenvertretung der österreichischen Digital-Vermarkter und -Publisher kritisiert in einer Aussendung die teilweise absurd anmutenden Werberichtlinien von Facebook. So habe sich etwa der WienTourismus diesen schon zunutze gemacht und in seiner Kampagne mit Sujets von Gustav Klimt, die den Sittenwächtern im Silicon Valley zu frivol erschienen, kokettiert. Etwas weniger erfreut zeigte sich kürzlich das Bank Austria Kunstforum Wien. Sujets zur Bewerbung der aktuellen Ausstellung „Pierre Bonnard. Die Farbe der Erinnerung“ fielen ebenfalls der Zensur zum Opfer und erschwerten dem Ausstellungshaus die Bewerbung einer international viel beachteten Ausstellung in Zusammenarbeit mit der Tate Gallery in London (UK).
Jetzt trifft es den Checkpoint Zürich, der zum Welt-AIDS-Tag ein Video mit zwei sich küssenden Männern bewerben wollte. Facebook lehnte zweimal ab. „Das Video beinhalte sexuelle oder anzügliche Bilder, Nacktheit und Menschen in anzüglichen Posen oder bei sexuell provokanten Handlungen“, so die Argumentation des Medienunternehmens, das bei Fake News deutlich weniger Zurückhaltung kennt. Nicht nur Facebook selbst, sondern auch Instagram macht es dem Gesundheitszentrum für queere Männer sehr schwierig, Werbung zu schalten. Während Facebook sich gerne LGBT-friendly zeigt und im Juni die Regenbogenfahne hisst, wird es Institutionen erschwert, Präventionsarbeit zu leisten und Awareness-Kampagnen zu schalten. Kritisch sieht der Online-Vermarkterkreis auch die Moderationsregeln im chinesischen Netzwerk TikTok: Unter anderem landeten homosexuelle oder dicke Menschen auf einer Liste von „besonderen Nutzern“. Ihre Videos wurden als Mobbing-Risiko betrachtet und in der Reichweite beschränkt. Als Beispiele für betroffene User nennt TikTok in seinen Richtlinien „entstelltes Gesicht“, „Autismus“ oder „Downsyndrom“. Die Entscheidung über die Klassifizierung der User obliegt Moderatoren, die dafür rund 30 Sekunden Zeit haben. Obwohl diese Richtlinien mittlerweile revidiert wurden, muss sich das Netzwerk dem Vorwurf der politischen Zensur stellen.

 

 

PA/red

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