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Frauenquote in Vorständen

Deutschlands Regierung macht den Weg frei
© Pixabay

Die in der deutschen Koalition lange umstrittene Frauenquote für Vorstände soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Börsennotierte Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten müssen künftig eine Frau in den Vorstand aufnehmen, wenn diesem mehr als drei Personen angehören.
Erstmals wird damit Vorständen eine Mindestbeteiligung von Frauen vorgeschrieben. Bislang gab es die Frauenquote nur für Aufsichtsräte in bestimmten Unternehmen. Die neue Quoten- Regelung gilt für börsenorientierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten. Firmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes müssen bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau bestellen. Darüber hinaus müssen Firmen künftig speziell begründen, wenn sie den Vorstand und die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie den Aufsichtsrat ohne Frau weiterführen. 
PA/ Red.

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