CNIL, die französische Datenschutzbehörde, kündigte Untersuchungen hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Es soll geprüft werden, ob diese auf der Social-Media-App Clubhouse angewendet werden kann. Bei einem Verstoße gegen den Datenschutz könnte die App in Frankreich Einschränkungen unterliegen.
Bei Clubhaus handelt es sich um eine us-amerikanische Audio-App. Gesprächen kann bei einem Live-Podcast zugehört werden. Wenn man das möchte kann man sich auch aktiv an den Diskussionen beteiligen.
Beiträge können nicht schriftlich kommentiert werden oder ein „Like“ vergeben werden. Außerdem können die Beiträge nicht zeitversetzt angehört werden. Wie lang die Beiträge in den USA gespeichert werden ist dabei nicht sicher.
In Deutschland wurde die App schon von der Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt.
Der Clubhouse-Betreiber reklamiere das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen. Das wird beispielsweise für Werbung verwendet. Damit verstößt die App gegen die DSGVO.
APA/red