Das EU-Parlament habe in einer Abstimmung über die „Verwendung von Technik zur Verarbeitung von Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“ entschieden und die Vorlage angenommen. Bei diesem landläufig auch als „Chatkontrolle“ bezeichneten Vorhaben handelt es sich um eine Ausnahmeregelung für die E-Privacy-Verordnung (2002/58/EG). Sie soll die Überwachung von Chats und anderer elektronischer Kommunikation zum Zwecke der Bekämpfung von Kindesmissbrauch ermöglichen.
Künftig sollen E-Mail- und Messenger-Dienste automatisch die Kommunikation der Nutzer, darunter auch hochgeladene Bilder, nach potenziellen Abbildungen von Missbrauch und anderer Kindeswohlgefährdung scannen können. Verdachtsfälle sollen automatisch an Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Verschlüsselte Inhalte, die teilweise schon davor auf frewilliger Basis durchleuchtet worden waren, seien davon vorerst nicht betroffen. nun habe das Vorhaben eine gesetzliche Fundierung bekommen. Die Ausnahmeregelung gelte bis Ende 2022, ein Entwurf für die vollständige Verordnung soll bis Oktober dieses Jahres erarbeitet werden.
PA/Red.