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Facebook-Whistleblowerin ist ehemalige Mitarbeiterin

Die Serie kürzlich veröffentlichter Enthüllungsartikeln zu Missständen bei Facebook basiert auf Informationen der ehemaligen Produktmanagerin.
©pexels

Facebook hatte in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Fällen mit massiver Kritik zu kämpfen.

Nachdem in den vergangenen Wochen eine Reihe von Enthüllungsartikeln rund um den Internet-Riesen Facebook im „Wall Street Journal“ erschienen war, gab sich nun die Whistleblowerin zu erkennen: Ein großer Teil der verwendeten Informationen stammten von Frances Haugen, der ehemaligen Produktmanagerin des Konzerns. Zwei Jahre lang habe sie bei Facebook gearbeitet und sei nach eigenen Angaben im Mai dieses Jahres ausgestiegen, weil sie frustriert über die dort herrschende Intransparenz gewesen wäre.

Das Unternehmen gehe laut Haugen nicht offen damit um, wie viel Schaden die sozialen Plattformen anrichten könnten. Dabei bezog sie sich auf interne Untersuchungen zum Einfluss der sozialen Medien auf Jugendliche, bei denen sich zeigte, dass die Facebook-Tochter Instagram mit ihrer Photoshop-Kultur vor allem bei jungen Mädchen negative Auswirkungen auf deren Körpergefühl und die psychische Gesundheit habe. Da der Enthüllungsartikel diesbezüglich für besonders heftige Kritik gegen Facebook sorgte, legte die Tech-Firma in weiterer Folge die Entwicklung für das geplante „Instagram-Kids“ – einer Version der Plattform für 10 bis 12 Jährige – auf Eis. Facebook äußerte sich dazu nur lasch und beteuerte, dass die hauseigenen Plattformen täglich damit kämpfen würden, eine Balance zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und einer sicheren Nutzerumgebung zu finden.

Frances Haugen, die sich am gestrigen Sonntag im Rahmen der US-Amerikanischen TV-Sendung „60 Minutes“ zu erkennen gab, soll sich morgen einer Befragung im US-Kongress unterziehen. Zudem beantragte sie bei den zuständigen Behörden bereits offiziellen Schutz als Whistleblowerin, sodass sie für die Weitergabe der internen Informationen zur Aufdeckung von Missständen nicht belangt werden kann.

APA/Red.

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