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Exxpress: Dobler klagt

Tweet über NS-Funktionäre entspreche der Blattlinie, so die Journalistin. Die Vorwürfe seien „völlig unrichtig“, kontert die Herausgeberin.
Screenshot

Express-Chefs weisen Doblers Klage zurück

Die Journalistin Anna Dobler klagt gegen ihre Entlassung bei Exxpress. Ende Jänner setzte sie einen Tweet über ranghohe NS-Funktionäre ab, die „nicht nur Mörder, sondern auch durch und durch Sozialisten“ gewesen seien, woraufhin sie entlassen wurde. In der Anfechtungsklage, die der APA vorliegt, steht, dass sie mit dem Tweet keinen Entlassungsgrund gesetzt habe. Die Aussage entspreche der Blattlinie. Exxpress.at-Herausgeberin Eva Schütz sieht „völlig unrichtige Vorwürfe“.

Schütz und Chefredakteur Richard Schmitt sahen mit dem Tweet, den Dobler zum Fernsehfilm Die Wannseekonferenz, bei der 1942 NS-Funktionäre die sogenannte Endlösung der Judenfrage besprachen, eine Grenze überschritten. Sie betonten, dass sie als auch die Redaktion die Ansicht Doblers nicht teilten und entließen die bis dahin als stellvertretende Chefredakteurin tätige Journalistin. In der Anfechtungsklage wird nun argumentiert, dass eine „verbotene Motivkündigung“ vorliege, da die Klägerin in der Vergangenheit unter anderem wiederholt die „journalistisch-unethische Vorgehensweise“ bei exxpress.at kritisiert habe. Denn mit dem Tweet habe sie sich keine Ehrverletzung gegen den Dienstgeber zuschulden kommen lassen, da in der Vergangenheit wiederholt derartige Ansichten auf exxpress.at veröffentlicht worden seien. Dieser Vorwurf soll in der Klage mit mehreren Beispielen untermauert werden.

Schütz hielt auf APA-Anfrage fest, dass der Tweet von vielen Lesern zutreffend als „Verharmlosung des Nationalsozialismus sowie als schwere Beleidigung von Sozialisten, die in KZs inhaftiert waren“, beurteilt wurde. Aufgrund eines eingetretenen Vertrauensverlusts sei Dobler entlassen worden. „Da das rechtswidrige Verhalten von Frau Dobler so eindeutig ist, versucht sie in ihrer Klage völlig unrichtige ‘Vorwürfe’ zu konstruieren. Zu diesen werden wir, soweit dies überhaupt notwendig ist, im Gerichtsverfahren Stellung nehmen“, so Schütz. Auch hielt sie fest: „Jede Verbreitung dieser unwahren und konstruierten Vorwürfe Doblers aus der arbeitsrechtlichen Klage würde zwangsläufig medienrechtliche Folgen haben.“ Schmitt gab auf APA-Anfrage keinen Kommentar ab. Auf Twitter hielt er jedoch fest: „Die Dame hat Irres über die Täter des Holocaust getwittert, wollte sich dafür nicht einmal entschuldigen, klagt nun den exxpress und verbreitet böse Unwahrheiten über ihre Kollegen“.

 

apa

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