Der europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil die Position von Plattformbetreibern gestärkt. Sie sind demnach grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, wenn Nutzer rechtlich geschützte Inhalte hochladen. Die Anbieter müssen aber gegen die Inhalte vorgehen, sobald sie darauf aufmerksam gemacht werden, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Richterspruch hervorging. Ein Betreiber könnte aber Schwierigkeiten bekommen, „wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen“, heißt es.
Hintergrund sind zwei Fälle, die derzeit vom Bundesgerichtshof verhandelt werden: Ein Musikproduzent war wegen hochgeladener Konzertmitschnitte gegen YouTube vorgegangen, zudem liegt ein Verlag mit der Plattform Uploaded im Rechtsstreit.
APA/ Red.