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EU-Kommission – Beschluss gegen Scheinselbstständigkeit

Mitarbeiter von Unternehmen wie Uber oder Deliveroo müssen künftig angestellt werden - und bekommen so auch mehr Rechte.
©pixabay

Scheinselbstständigkeit soll in der EU künftig nicht mehr toleriert werden.

Wie die EU-Kommission am heutigen Donnerstag mitteilte, sollen Mitarbeiter von Online-Plattformen – wie etwa Uber und Deliveroo mehr Rechte zugesprochen bekommen. Demnach müssen die Unternehmen ihre Fahrer als Angestellte beschäftigen, was bislang nicht der Fall war. Damit würden ihnen bezahlter Urlaub, Pensionsansprüche sowie der Mindestlohn zustehen. Dies soll auch dann zutreffen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiten vorging oder es den Mitarbeitern verwehrt, nebenher für andere Firmen tätig zu sein. Der Gesetzentwurf muss nun noch mit den EU-Ländern und -Abgeordneten abgestimmt werden.

Besonders in Zeiten der Pandemie hat die Plattformwirtschaft an Bedeutung gewonnen. So statuierten – nach Angaben der EU-Kommission Anfang des Jahres – rund elf Prozent der Arbeitskräfte in der EU, bereits Dienstleistungen über eine derartige Plattform erbracht zu haben. “Da immer mehr Arbeitsplätze durch digitale Plattformen geschaffen werden, brauchen wir menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle, die ihr Einkommen aus dieser Arbeit beziehen”, erklärte Margrethe Vestager, die für Digitales zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin.

Auch die EU-SPÖ-Abgeordnete Evelyn Regner meldete sich in einer Aussendung zu Wort: “Viel zu oft verrichten Beschäftigte solcher Plattformen ihre Arbeit scheinselbstständig, schlecht bezahlt und schlecht abgesichert, ohne Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bei Krankheit oder im Urlaub.“ Für sie sei der Gesetzesvorschlag “lange überfällig”. Regner warnte gleichzeitig: “Ein Bot kann und darf keine Vorgesetzen ersetzen.”

APA/Red.

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