Skip to content

EU arbeitet weiter an Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz

AI Act soll KI-Anwendungen in Risiko-Gruppen einteilen - Einsatz in kritischer Infrastruktur, Strafverfolgung und Bildung gilt als hoch riskant
©unsplash

Seit gut zwei Jahren arbeitet die Europäische Union an einer Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI). Mit dem Aufkommen sogenannter Generativer KI wie ChatGPT wurde der Prozess von der technischen Entwicklung allerdings teilweise überholt. Dadurch wird sich die Verabschiedung des Gesetzes wohl verzögern.

Grundsätzlich sollen KI-Anwendungen unterschiedlichen Risiko-Gruppen von “Minimal” über “Hoch” bis “Inakzeptabel” zugeordnet werden. Je nach Einstufung müssen die Anbieter bestimmte Sicherheits- und Transparenz-Anforderungen erfüllen. Der “AI Act” soll die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzen.

Die Softwarebranche erwartet zwar eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr. Es gibt aber keinen konkreten Zeitplan. Derzeit verhandelt das EU-Parlament noch über zahlreiche Details. Anschließend geht das Gesetz in den sogenannten Trilog mit der Kommission und den Mitgliedsstaaten. Nach einer Einigung hier wird es verabschiedet. Anschließend bleibt den Betroffenen eine Frist von etwa zwei Jahren, um sich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

APA/Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner