Skip to content

Elon Musk wendet sich an Twitter-Werbekunden

Plattform müsse "warm und einladend für alle" sein
© Pixabay

Bereits im April kündigte Elon Musk die Übernahme von Twitter an

Die Übernahme Twitters durch Elon Musk ist noch immer nicht abgeschlossen. Dennoch mischt sich der Tech-Milliardär bereits ins Geschäft des Online-Netzwerks ein. In einem offenen Brief an Twitters Anzeigenkunden etwa erläutert Musk am Donnerstag noch einmal seine Motive für den 44 Milliarden US-Dollar schweren Deal und trat Bedenken entgegen, dass die Plattform zu einem Hort von Hetze und Hassbotschaften werden könnte.

Twitter dürfe kein “Ort des Grauens” werden, wo ohne Konsequenzen alles gesagt werden könne, erklärte der Tesla-Chef per Tweet. Die Plattform müsse “warm und einladend für alle” sein. Musk hatte den Kauf zuvor stets mit dem Anliegen begründet, die Redefreiheit zu stärken. Kritiker sind allerdings besorgt, dass der Eigentümerwechsel zu weniger moderierten Inhalten auf dem Netzwerk führt und so Hass und Hetze Vorschub leistet. Das könnte Werbekunden abschrecken.

Offiziell abgeschlossen und von Twitters Seite bestätigt ist der Deal noch nicht. Aber dass Musk sich bereits ins Management einmischt und in der Vergangenheitsform davon spricht, Twitter gekauft zu haben, deutet auf einen unmittelbar bevorstehenden Vollzug hin. Bis Freitag um 17.00 Uhr Ortszeit (23.00 Uhr MESZ) muss die Transaktion durch sein, sonst landet der seit Monaten strittige Deal doch noch vor Gericht. Diese Frist wurde richterlich verhängt, um die seit Monaten zwischen Musk und Twitter strittige Übernahme zu regeln.

Eigentlich stand der Deal zwischen Musk und Twitter bereits im April. Im Juli erklärte der Tesla-Inhaber allerdings die Vereinbarung wegen angeblicher Falschangaben des Unternehmens zu Fake-Accounts für ungültig. Daraufhin klagte Twitter auf Einhaltung des Kaufvertrags. Ein Gerichtsprozess zur Klärung des Streits wurde angesetzt. Anfang Oktober erneuerte Musk sein Kaufangebot dann überraschend wieder – stellte jedoch die Bedingung, dass das Gerichtsverfahren beigelegt wird.

 

APA/ Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner