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EGMR verurteilt Türkei zu Strafzahlungen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Maßnahmen gegen die Verhaftung zweier Journalisten ergriffen.
© Pixabay

Der EGMR stellte keine Beweise für die zu Last gelegten Straftaten fest.

Die beiden Männer Ahmet Altan und Murat Aksoy wurden beide mit der Begründung festgenommen, dass sie Verbindungen zur Gülen-Bewegung hätten und am Putschversuch 2016 beteiligt gewesen wären. Altan wurde 2018 verhaftet und zu lebenslanger Haft verurteilt, später wurde das Strafmaß reduziert. Nun wurde allerdings festgestellt, dass es keinerlei Beweise dafür gab, dass der Regierungskritiker an dem Putschversuch beteiligt gewesen wäre. Außerdem war es Altan nicht erlaubt auf seine eigene Fallakte zuzugreifen. Dies stelle eine Verletzung seiner Rechte dar. Daher müsse ihm die Türkei nun 16.000 Euro Entschädigung zahlen. Der Journalist wurde 2019 für sein Buch „Ich werde die Welt nicht wiedersehen. Texte aus dem Gefängnis“ mit dem Geschwister-Scholl-Preis ausgezeichnet. Im Fall Aksoy stellte das Gericht fest, dass es keine Gründe gegeben hätte ihn zu verdächtigen und inhaftieren. Daher wurden seine Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt und stelle einen Eingriff in sein Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Auch hier fällt eine Geldstrafe für die Türkei an. Aksoy erhält für seine Umstände 14.700 Euro.

APA/red

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