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Digitaler Nachlass

Wer das Internet nutzt, gibt zwangsläufig seine Daten preis. Egal ob bewusst über soziale Medien oder unabsichtlich beim Akzeptieren von Cookies. Doch was passiert eigentlich mit unseren Daten, wenn wir sterben? ExtraDienst wollte es wissen.
©pixabay

Das Erbrecht ist auf digitale Daten nicht eingestellt

Einen seiner Liebsten an den Tod zu verlieren, ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein Mensch machen kann. Und zusätzlich zur Trauer, die man als Hinterbliebener durchleben muss, kommt ein ganzer Schwall Verantwortung auf einen zu. Neben der Organisation des Begräbnisses blüht nämlich auch das Auseinandersetzen mit dem Erbe des Verstorbenen. Und dazu zählen längst nicht mehr nur materielle Besitztümer. Denn fast jeder Mensch hinterlässt heutzutage digitale Fußspuren, um die sich ebenfalls gekümmert werden muss.

Digitaler Nachlass im Überblick

Zunächst ist festzuhalten, dass es keine allgemeine Definition für den Begriff „Digitaler Nachlass“ gibt. Grundlegend zählen dazu aber jegliche Daten, die nach dem Tod einer Person weiterhin im Netz bestehen bleiben – also Social-Media-Profile, E-Mail-Konten, Online-Banking-Daten und noch vieles mehr. Hatte der Verstorbene eine eigene Webseite, wie etwa einen Blog, muss man sich natürlich auch darum kümmern.

Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen werden kann. Einerseits kann man die Daten natürlich einfach so, wie sie sind, erhalten. Andererseits kann – je nach Plattform – auch die Löschung beantragt werden. Zudem bieten einige Plattformen die Möglichkeit, Profile oder Ähnliches archivieren zu lassen. Zu guter Letzt können die Daten auch direkt an Angehörige oder Erben übertragen werden. Hier stellt sich allerdings eine Frage: Hat der Verstorbene noch Recht auf Daten- oder Persönlichkeitsschutz?…

Von Larissa Bilovits

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