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Digitale Hauptversammlungen nun offiziell möglich

Dank einer Verordnung des BMJ zur Regelung von Gesellschafterversammlungen und Organsitzungen sind digitale Hauptversammlungen nun möglich.
© Pixabay

Die rechtlichen Möglichkeiten für Unternehmen wurden erweitert, indem nun eine Mischung aus Videokonferenz, telefonischer Zuschaltung, physischer Anwesenheit sowie eine schriftliche Beschlussfassung zulässig sind

“Mit den nunmehrigen Präzisierungen im vergangenen Freitag beschlossenen COVID-19-Gesetz und der vom Bundesministeriums für Justiz (BMJ) erlassenen Verordnung ist es gelungen, den heimischen Unternehmen ein Mehr an Flexibilität in dieser schwierigen Zeit zu ermöglichen”, so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, in einer Aussendung.

Konkret gehe es darum, dass aufgrund des Coronavirus-bedingten Versammlungsverbotes Treffen etwa im Rahmen von Hauptversammlungen, aber auch Aufsichtsratssitzungen und dergleichen, nicht möglich sind. “Viele Unternehmen hat das vor beträchtliche juristische Probleme gestellt, da die entsprechenden Zusammenkünfte innerhalb bestimmter Fristen und in bestimmter Form zwingend sind”, sagt Neumayer. Also sei es erfreulich, dass die Politik hier nun eine Lösung ermöglicht habe, die den Erfordernissen der unternehmerischen Praxis Rechnung trage.

“Die rechtlichen Möglichkeiten für Unternehmen wurden erweitert, indem nun eine Mischung aus Videokonferenz, telefonischer Zuschaltung und physischer Anwesenheit sowie Elemente einer schriftlichen Beschlussfassung zulässig sind”, so der Industriellen-Vertreter. Als erstes Unternehmen eine digitale Hauptversammlung einberufen hatte in der Vorwoche die Mayr-Melnhof Karton. Auch Wienerberger teilte entsprechende Pläne mit.

 

 

APA/red

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