Bei der deutschen Behörde laufen bereits zahlreiche Verfahren gegen Meta, Google und Co – der Gesetzgeber hatte hier die Kompetenzen der Kartellwächter erweitert. Anfang Juli hatte der deutsche Bundestag der Behörde dann noch zusätzliche Befugnisse gegeben. Mundt trat Befürchtungen entgegen, mehr Macht für seine Behörde gefährde den Standort Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof hatte dem deutschen Kartellamt im Streit mit Facebook-Mutter Meta Anfang Juli den Rücken gestärkt. Behörden dürften in Kartellverfahren die Einhaltung von Datenschutzvorschriften mit einbeziehen, hatten die Richter entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Entscheidung des Bundeskartellamts von 2019. Die Wettbewerbshüter untersagten Meta unter Hinweis auf den Datenschutz, persönliche Informationen von Nutzern seiner Dienste Facebook, Instagram und WhatsApp zusammenzuführen. Das Unternehmen missbrauche seine Marktmacht, in dem es die Daten der Nutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung sammele. Meta war gegen das Kartellamt vorgegangen, der Fall landete vor dem EuGH – dann kam die Entscheidung.
„Die digitale Wirtschaft bleibt ein zentrales Thema des Bundeskartellamts“, sagte Mundt. Die Entscheidung des EuGH sei „ein echter Meilenstein“. Das Amt untersuche die „Datensammlung von BigTech“, die das Fundament der Marktmacht der Konzerne bilde. Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta sowie Microsoft laufen beim Kartellamt bereits oder sind zum Teil schon abgeschlossen worden.