Skip to content

Deutsche Verlage vs. Google: EuGH Urteil

Die vor sechs Jahren eingeführten Regeln zum Leistungsschutzrecht sind nicht anwendbar.
© Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Eine Sitzung in der großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union

Im Streit mit Google über die Veröffentlichung von Texten im Internet müssen deutsche Verlage einen Rückschlag hinnehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die vor sechs Jahren in Deutschland eingeführten Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger für nicht anwendbar. Der EuGH begründete dies in einem am Donnerstag verkündeten Urteil damit, dass die Vorschrift 2013 nicht vor Inkrafttreten der EU-Kommission angezeigt worden sei. Das Leistungsschutzrecht verbietet es Suchmaschinen wie Google, Teile von Pressebeiträgen außer einzelne Wörter oder kleinste Passagen ohne Zustimmung öffentlich zugänglich zu machen. Bei der deutschen Regelung handelt es sich nach Ansicht des EuGH um eine sogenannte technische Vorschrift, deren Entwurf der EU-Kommission angezeigt werden muss. Dies geschah nicht.

Europäisches Urheber- und Leistungsschutzrecht

Seit Juni ist jedoch ein europäisches Urheber- und Leistungsschutzrecht in Kraft, das Deutschland wie Österreich bis 2021 in nationales Recht umsetzen muss. Damit dürfte sich die Einführung einer solchen Regelung letztlich wohl nur verzögern.

Deutsche Zeitungsverlage wie Axel Springer kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google kurze Nachrichtentexte von ihren Internetseiten kostenlos auf seinem eigenen News-Portal übernimmt. Der US-Konzern weigert sich, den Verlagen dafür eine Vergütung zu zahlen. Er argumentiert, durch die Anzeige der mit den Ursprungsseiten verlinkten Nachrichtentexte würden Nutzer auf die Internetseiten der Verlage gelotst. Damit profitierten auch sie von wachsenden Werbeerlösen, die mit den Nutzerzahlen steigen.

Vor dem EuGH landete das Gesetz zum Leistungsschutzrecht auf Betreiben des Landgerichts Berlin. Dort streiten sich die Verwertungsgesellschaft VG Media, hinter der zahlreiche Verlage stehen, und der US-Technologieriese über die vom Gesetz vorgesehenen Vergütungen. Das Gericht hatte das Verfahren im Mai 2017 ausgesetzt, um vom EuGH klären zu lassen, ob das Gesetz vor seinem Inkrafttreten im August 2013 der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen.

 

APA / RED

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner