Skip to content

Datenschutz als Grundrecht ernst nehmen

Datenschutz-Grundverordnung: EU Kommission zieht Bilanz – Nachbessern nötig.
© pixabay.com

Die EU Kommission legt am 24. Juni eine erste Bilanz zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor und kann erforderlichenfalls Änderungen vor-schlagen. Für die AK ein Muss – denn aus KonsumentInnensicht ist die Bilanz durchwachsen. Die EU soll Verbesserungen angehen und sich nicht auf Teilerfolgen ausruhen, fordert die AK. Sie hat der EU Kommission mehr als 20 Vorschläge zukommen lassen.

Aus ihrer Beratung weiß die AK: KonsumentInnen müssen sich jeden Tag mit ellenlangen, unverständlichen Datennutzungsinfos herumschlagen. Doch die Herkunft der Daten muss nur dann offengelegt werden, wenn sie verfügbar ist und bleibt daher meist ein Geheimnis. Daten bleiben jahrelang gespeichert, wobei Betroffene nicht abschätzen können, ob das wirklich erforderlich ist.

top secret 1726358 1920 19. April 2024
© pixabay.com

Die DSGVO hat für KonsumentInnen aber auch Verbesserungen gebracht, etwa strengere Regeln für Zustimmungen, für die Einbeziehung von US-Internetkonzernen und abschreckende Sanktionen. Dennoch fühlen sich KonsumentInnen nur wenig gestärkt. Die Gründe: Schwächen in der Verordnung selbst und Vollzugsdefizite. „Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt für nötige Nachbesserungen“, verlangt AK Datenschutzexpertin Daniela Zimmer. „Die Datenschutz-Grundverordnung hat noch viele Mängel. Damit Datenschutz in der Praxis endlich den Stellenwert eines Grundrechts bekommt, haben wir mehr als 20 Verbesserungsvorschläge an die EU Kommission gerichtet“, so Zimmer. Fünf Beispiele:

+ Mehr offenlegen: Es müssen immer alle konkreten Datenempfänger und Datenquellen offengelegt werden. Nur so können KonsumentInnen ihre Rechte wahrnehmen.
+ Werbung zustimmen: Bei Daten für Werbezwecke braucht es ausnahmslos die Zustimmung der KonsumentInnen. Derzeit kann Direktwerbung laut DSGVO ein berechtigtes Anbieterinteresse sein. KonsumentInnen haben dann jedoch nur Widerrufsrechte.
+ Daten löschen: Auf Wunsch des Betroffenen müssen Daten gelöscht und nicht nur anonymisiert werden.
+ Genaue Speicherdauer: Es braucht fixe Leitlinien für die maximale Speicherdauer bei gängigen Datennutzungen.
+ Keine Diskriminierung: Die Betroffenen sollen nicht mehr nachweisen müssen, dass eine auf ihre Daten gestützte automatisierte Entscheidung sie „erheblich beeinträchtigt“.

face detection 4760361 1920 19. April 2024
© pixabay.com

Aus Sicht der AK muss vor allem die Rechtsdurchsetzung wesentlich einfacher werden. „Derzeit dauern grenzüberschreitende Verfahren mit mehreren beteiligten Datenschutzbehörden extrem lange und bergen über die Instanzen hinweg hohe Kostenrisiken“, kritisiert Zimmer. Verbandsklagen sollen in allen Mitgliedstaaten möglich sein. Ebenso ist ein vorsorglicher Schutz vor neuen Datenschutzrisiken nötig, etwa bei smarten Alltagsgeräten mit Überwachungseignung oder Experimenten mit automatisierter Gesichtserken-nung.

SERVICE: Die AK Vorschläge zur DSGVO unter wien.arbeiterkammer.at

 

22. 6. 2020 / gab
Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner