Skip to content

„Das Recht auf Vergessenwerden“

Die DSGVO hat die Rechte Betroffener bezüglich Datenlöschung gestärkt.
© DataGuard

Anne Hilmer möchte mit ihrer Arbeit bei DataGuard dazu beitragen, dass die Privatsphäre als Menschenrecht respektiert wird.

Zu diesen Rechten zählt das Recht auf Löschung personenbezogener Daten, auch als „Recht auf Vergessenwerden“ bekannt. Für das Verlangen der Löschung solcher Daten werden in Artikel 17 der DSGVO verschiedene Gründe genannt, wie der Wegfall des Speicherungszwecks, der Widerruf der Einwilligung und eine unrechtmäßige Verarbeitung.

Anne Hillmer ist Privacy-Tech-Consultant bei „DataGuard“ und möchte dazu beitragen, dass die Privatsphäre als Menschenrecht respektiert wird. „Wir haben gesehen, dass ein Löschantrag unterschiedliche Gründe haben kann. Ein wichtiges Recht im Rahmen der DSGVO ist das Auskunftsrecht, mit dem sich jede Person informieren kann, welche Daten eine Firma oder Behörde über sie gespeichert hat. Stellt sich im Rahmen einer solchen Auskunft heraus, dass eine unrechtmäßige Datenspeicherung erfolgte, ist ein Löschantrag sinnvoll.“

Ob das noch junge “Recht auf Vergessenwerden” tatsächlich greift, hat DataGuard ausprobiert. Von Online-Diensten über Bonuspunkt-Programme bis zu Internet-Shops: Bei rund einem Dutzend realer, nicht mehr benötigter Kundenkonten haben sie per E-Mail oder Kontaktformular mit einem schlichten Einzeiler gekündigt. Der Selbsttest zeigt: Die Vorschrift wirkt.

 

PA/red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner