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Comeback-Richtlinien für sichere Filmdreharbeiten

Die Bemühungen der letzten Wochen in der Filmwirtschaft waren darauf konzentriert, schnell wieder Rahmenbedingungen für Dreharbeiten zu schaffen.
© Pixabay

Endlich wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die wieder sichere Dreharbeiten auch in Zeiten der Pandemie ermöglichen

Zu diesem Zweck wurden Comeback-Richtlinien entwickelt, die dazu dienen sollen, brancheninternes Procedere für sichere Dreharbeiten im Schatten der Coviod-19-Krise zu schaffen und damit das Risiko für Cast & Crew zu minimieren. Der Dank dafür gilt auch John Lüftner, der maßgeblich für den Inhalt verantwortlich war, und an die Verwandler der 3 Filmverbände, die in den letzten Wochen intensiv mit den Resorts verhandelt haben. Auch der Dachverband der Filmschaffenden hat sich konstruktiv für die baldige sichere Wiederaufnahme von Dreharbeiten ausgesprochen.

Dieses Papier wurde dem Gesundheitsministerium präsentiert und es wurde dort als geeignet empfunden, die Bestimmungen der Verordnung vom 30.04.2020 (Covid-Lockerungsverordnung, BGBl 197/2020) zu konkretisieren. Das Comeback-Papier ist ausschließlich für den Bereich der fiktionalen Kino-und Fernsehfilmbereich gedacht; im Werbefilmbereich gibt es entsprechende Richtlinien bereits unter www.werbefilmproduktion-corona.at „Damit wurden endlich Rahmenbedingungen geschaffen, die wieder sichere Dreharbeiten auch in Zeiten der Pandemie ermöglichen“, so Prof. Danny Krausz, Obmann des Fachverbands der Film-und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, „der nächste Vorstoß der Filmverbände* wird in die Richtung gehen, eine Bundesausfallsbürgschaft für Versicherungen inkl. des Covid-19-Riskos, wie im Comeback Papier zur Ausfallhaftung beschrieben, zu erhalten und sind wir diesbezüglich in konstruktiven Verhandlungen.“

Filmdreharbeiten können wieder anlaufen

Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Vorsitzender der Fachvertretung Wien: „Zentral ist, dass Filmdreharbeiten unter hohen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Cast und Crew nun wieder möglich werden und dabei die künstlerische Gestaltungsfreiheit von Regie und SchauspielerInnen gewahrt wird. Unser Dank gilt dem Staatssekretariat für Kunst und dem Gesundheitsministerium, die die Lösung dieser komplexen Frage ermöglicht haben.“John Lüftner merkt namens des Filmverbands AAFP an: “Dieser wichtige erste Schritt wird auch die inhaltliche Grundlage für die hoffentlich bald kommende Bundesausfallsbürgschaft sein; unter diesen Voraussetzungen kann die österreichische Filmwirtschaft noch vor dem Sommer endlich wieder zu arbeiten beginnen.”

*AAFP, FAMA, Film Austria

APA/red

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