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Brüssel kritisiert Regierungsinserate und fordert Bundesstaatsanwalt

Schikanen gegen Journalisten beanstandet - Rechtsstaatsbericht bescheinigt Österreich grundsätzlich effizientes Justizsystem
© Unsplash

Die EU-Kommission empfiehlt Österreich, die Errichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft nach „europäischen Standards“ fortzusetzen. Laut einem am Mittwoch vorgelegten Bericht der EU-Kommission zur Rechtsstaatlichkeit, solle die Justiz in die Bestellung von hochrangigen Gerichtspräsidenten einbezogen werden. Zudem äußert der Report erneut Sorgen über hohe staatliche Werbeausgaben und den damit verbundenen politischen Einfluss.

Grundsätzlich bescheinigt die EU-Kommission Österreich, dass sich die Effizienz des heimischen Justizsystems weiter verbessert habe, vor allem für Verwaltungsfälle, “und das Niveau der wahrgenommenen Justiz-Unabhängigkeit ist weiterhin sehr hoch”. Eine Reihe wichtiger Reformbemühungen sei im Gange.

Europa- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kündigte an, die Empfehlungen in Hinblick auf mögliche Verbesserungen genau studieren zu wollen. “Der Bericht der EU-Kommission attestiert Österreich ein hohes Niveau in allen Bereichen der Rechtsstaatlichkeit”, sagte sie. “Ohne Zweifel gibt es nur an wenigen Orten der Welt so starke Institutionen wie in Österreich.” Wo der Bericht Raum für Verbesserungen sehe, seien zentrale Reformen auf den Weg gebracht worden. Rechtsstaatlichkeit sei ein Grundpfeiler der EU und Voraussetzung für die Zusammenarbeit in der Rechts- und Wertegemeinschaft.

Kritik äußert die EU-Kommission auch zu den Arbeitsbedingungen für Medien. “Während die Standards der journalistischen Profession gut sind, waren Journalisten Drohungen und Schikanen ausgesetzt, insbesondere während Protesten”, heißt es in dem Bericht. Das rechtliche Umfeld für Medien sei in Österreich aber stark und Medieneinrichtungen würden unabhängig funktionieren.

Während die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien rechtlich abgesichert sei, gebe es allerdings “Herausforderungen” bezüglich der politischen Einflussnahme auf die Besetzung von Managementposten. Mangel gebe es auch an einem umfassenden und durchsetzbaren Rechtsrahmen für den Dokumentenzugang, ein Gesetzesentwurf sei nicht vorangekommen.

Zu den weiteren Empfehlungen der EU-Kommission gehört darüber hinaus der Abschluss der rechtlichen Überarbeitung der Regeln für die Parteienfinanzierung und entsprechender Prüfmöglichkeiten für den Rechnungshof. Weiters sollte Österreich wirksame Regeln zur Erklärung finanzieller Interessen für Abgeordnete des Parlaments einführen, verbunden mit einem effizienten Monitoring und Sanktionsmechanismen. Der Rechtsrahmen für die Vergabe staatlicher Werbung sollte auf allen Ebenen reformiert werden, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten.

 

APA/ Red.

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