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Biden nahm Trump-Erlass zurück

Trump hat das Vorgehen der Unternehmen gegen bestimmte Nutzer-Postings eingeschränkt
© Pixabay

US-Präsident Biden machte Trump-Erlass gegen Online-Plattformen rückgängig.

US-Präsident Joe Biden machte den Erlass seines Vorgängers Donald Trump rückgängig. Trump wollte mit dem Erlass den Spielraum von Online-Plattformen wie Twitter und Facebook beim Vorgehen gegen Beiträge von Nutzern einschränken. Im Mai vergangenen Jahres fing Twitter an Trumps Beiträge mit einem Warnhinweis zu versehen. Daraufhin verfügte er damals, die Umsetzung einer Regel, die als Grundstein für den Umgang mit Nutzer-Beiträgen gilt, neu zu ordnen.

Section 230

Die sogenannte „Section 230“ sieht unter anderem vor, dass Online-Plattformen nicht für Beiträge ihrer Nutzer belangt werden können. Bei rechtswidrigen Beiträgen sind sie allerdings dazu verpflichtet einzuschreiten, sobald sie Kenntnis davon erlangen. Zudem werden ihnen Freiheiten zugestanden, gemäß ihren eigenen Regeln gegen einzelne Inhalte und Nutzer vorzugehen. Damit gilt die „Section 230“ als rechtliche Grundlage, die viele Online-Dienste in ihrer heutigen Form möglich gemacht hat.

Auslöser für Trump-Erlass

Auslöser für Trumps Attacke auf die Online-Plattformen war der Faktencheck eines Tweets, in dem er behauptete, dass die Briefwahl das Risiko von Fälschungen erhöhe. Diese unbelegte Behauptung wurde später auch dazu verwendet die Niederlage bei der Präsidentschaftswahl im November 2020 infrage zu stellen. Nun nahm Biden den Trump-Erlass kommentarlos zurück.

Klagen an Google und Facebook

Trumps Regierung warf Facebook und Google später in Form von Klagen unfairen Wettbewerb vor. Was aus diesem Vorgehen wird, ist noch unklar. Auch viele Politiker von Bidens Demokraten sind der Ansicht, dass die Internet-Riesen eine zu große wirtschaftliche Macht inne haben.

APA/red

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