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BGH: Google muss Artikel nur bei Nachweis von Falschangaben löschen

Deutscher Bundesgerichtshof orientierten sich dabei an einem EuGH-Urteil
©unsplash

Suchmaschinen wie Google müssen fragwürdige Artikel über Menschen nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Die Betreiber sind nicht verpflichtet, diesbezüglich selbst zu ermitteln und auf die Betroffenen zuzugehen. Das entschied der sechste Zivilsenat am BGH am Dienstag 23. Mai.

Die Karlsruher Richter orientierten sich dabei an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche. Die Kläger wollten, dass mehrere kritische Artikel über ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer auftauchen, wenn man bei Google nach ihren Namen sucht. Der BGH gab ihnen allerdings nur in dem Punkt Recht, dass keine Fotos mit ihnen ohne jeglichen Kontext in den Trefferlisten angezeigt werden dürfen – sogenannte Vorschaubilder.

APA/Red.

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