Skip to content

Bemerkenswertes bei der APA

Presseinformationen werden offensichtlich unreflektiert übernommen.
© Austria Presse Agentur

APA Online-Bild bearbeitet

Vor einem Jahr hat in Stockerau die Bürgerliste „Wir! Für Stockerau“ und ihr Geschäftsführer Werner Bolek aufgedeckt, dass der neu in den Gemeinderat gewählte Grünen-Mandatar Matthias Kubat in seiner Studienzeit wirtschaftswissenschaftliche Artikel in der Zeitschrift „Fakten“ publiziert hat. Insgesamt sind laut Recherchen fünf Beiträge in einem Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren (2009-2011) in diesem vom DÖW (Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes) als „rechtsextrem“ eingestuftes Magazin erschienen.

Genau diesen Tatbestand kommunizierte die Bürgerliste in einer bezahlten OTS-Meldung. Nur etwa drei Stunden später gab die APA, zu der OTS – sie heißt ja eigentlich „APA/ots“ – gehört(!), eine Gegendarstellung heraus, in der die Vorwürfe der Bürgerliste als „verachtenswert“ bezeichnet werden. In der vom Redakteur Ernst Weiss verfassten APA-Meldung wird das Verfassen der Artikel auch nicht bestritten. Nur wird einfach darin behauptet, dass Kubat die Artikel an einen damaligen Parteikollegen übermittelt hätte, und dass er gar nicht gewusst habe, wo diese Beiträge veröffentlicht werden. Diese fadenscheinige Argumentation ist objektiv gesehen nicht nachvollziehbar. Denn gerade beim Verfassen von wissenschaftlichen Artikeln müssen die Quellen genau angegeben werden, und ein Nichtwissen, wo etwas publiziert wird, ist einfach unglaubwürdig. Offensichtlich hat der Redakteur die Tatsachen nicht nachrecherchiert.

In der APA-Meldung steht allerdings auch die Feststellung der Stockerauer Grünen, dass „die Nennung von AutorInnen in rechtsextremen Publikationen nicht bedeutet, dass alle Genannten als RechtsextremistInnen qualifiziert werden“. (zitiert nach DÖW) Genau das nehmen sie für Kubat in Anspruch. Dagegen ist auch nichts einzuwenden.

Bemerkenswert ist in erster Linie der geringe zeitliche Abstand der bezahlten OTS-Meldung und des offensichtlich auf Druck der Stockerauer Grünen herausgebrachten APA-Berichts. Denn, wie bereits dargestellt, gehören APA und APA/ots zur selben Presseinformationsstelle, und Meldungen in der APA sollten gemäß den Statuten möglichst objektiv sein. Genau das vermisst man aber in dem genannten APA-Artikel, in der die Bürgerliste nicht gut wegkommt. Zudem entsprechen viele Passagen des APA-Artikels der Gegendarstellung der Stockerauer Grünen vom 26. April 2019, also dem gleichen Tag der beiden Meldungen, die der Bürgerliste und ihrem Geschäftsführer Bolek vorliegen. Es stellt sich also die Frage, wie genau recherchiert die APA wirklich, und wie objektiv wird wirklich berichtet. Interessant ist dazu die Feststellung der APA, dass ihre Meldungen „im ausschließlichen Ermessen der Redaktion der Nachrichtenagentur“ erfolgen.

red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner