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Beleidigendes Facebook-Posting gegen Kurz führt zu Geldstrafe

Eine Salzburgerin stand wegen eines beleidigenden Facebook-Kommentars gegen den Bundeskanzler vor Gericht und muss nun eine Geldstrafe zahlen.
©unsplash

Die Beklagte wurde bereits mehrfach wegen beleidigender Postings und E-Mails angezeigt.

Am 13. Dezember vergangenen Jahres soll eine Salzburgerin auf der offiziellen Facebook-Seite des Bundeskanzlers Sebastian Kurz ein Kommentar verfasst haben, das Ausdrücke wie „armer Irrer“ beinhaltete und wünschte Kurz die „Giftspritze“. Nun ging dieser Fall unter dem Tatbestand der Beleidigung vor Gericht. Das Urteil des Richters verpflichtet die selbstständige Kosmetikerin dazu, binnen sechs Monaten eine Geldbuße von 1.000 Euro zu bezahlen, um das Verfahren vorläufig einzustellen und einen weiteren Gerichtsprozess zu vermeiden.

Das gesamte Posting lautete wie folgt: „Auf deine Adventwünsche ist keiner scharf du armer Irrer. Deine Auflagen für Weihnachten und Silvester kannst du dir auch irgendwohin schieben. Es nimmt dich keiner mehr für voll. Ich wünsche dir für Weihnachten die Giftspritze, dann haben wir das größte Virus los.“ Die Salzburgerin sei an diesem Abend mit einigen Freundinnen zusammengesessen und nach eigenen Angaben betrunken gewesen. Sie wüsste nicht mal mehr, ob sie das entsprechende Kommentar selbst verfasst habe, da die Handys in der Frauenrunde herumgereicht wurden. Trotzdem entschuldigte sie sich und nimmt die Schuld für das, was über ihr Handy verbreitet wurde, auf sich.

Posting war kein Einzelfall

Der Staatsanwalt hat sich bislang nicht zum Beschluss des Richters, das Verfahren vorläufig einzustellen, geäußert und hat noch die Möglichkeit, eine Beschwerde einzulegen. Jedoch gab er zu bedenken, dass das Posting kein Einzelfall war und bereits mehrere Anzeigen gegen die Frau wegen beleidigender Postings und E-Mails gegen verschiedene Regierungsmitglieder vorliegen. Diesbezüglich versuchte der Richter, der Frau ins Bewusstsein zu rufen, dass jemanden den Tod zu wünschen nicht in die Meinungsfreiheit falle. In Zukunft solle sie vor dem Posten eines Textes lieber zweimal nachdenken, denn das Delikt der Beleidigung ist in Österreich nach dem Strafgesetzbuch mit einer bis zu dreimonatigen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

APA/Red./LBi

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