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Belarus: Aktivisten fordern Aufklärung

Diskussion über Rolle von A1 bei Internetsperren
© Pixabay

Gerichtsdokumente werfen Fragen zur genauen Rolle der belarussischen Tocher von A1 bei den Internetsperren 2020 auf. Sie stehen in einem wichtigen Detail auch im Widerspruch zu einem offnen Brief von A1- CEO Thomas Arnoldner. Dieser hatte sich in der vergangenen Woche verwundert über die NGO- Demonstration vor der Konzernzentrale in Wien gezeigt. „Es ist bekannt, dass uns als Unternehmen in Belarus der Zugang zum Internet mangels Bereitstellung von Kapazitäten seitens der staatlichen Monopolisten landesweit eingeschränkt wurden“, so der A1- Chef Arnoldner. Vor einem Minsker Gericht brachte A1 Belarus im vergangenen Jahr die Sperre hingegen mit ausländischen DDoS- Attacken in Verbindung, über die staatliche Internetprovider berichtet hatten. 

Laut der Juristin von A1 Belarus habe die Analyse massenhafte DDoS- Attacken auf die Infrastruktur von belarussischen Providern bestätigt. Darüber hinaus wiederholte sie damit die Erklärung des Regimes, das für die damaligen Internetprobleme das Ausland verantwortlich gemacht hatte. Experten hingegen gingen von einem staatlichen Kappen von Verbindungen sowie erzwungener Unterstützung durch private Telekomprovider aus. „Unsere Juristin konnte sich im Gerichtsverfahren nun auf diese offiziell veröffentlichten Aussagen beziehen, da wir etwaige anderer Gründe oder Ursachen nicht beweisen können und wir keinen Einblick in die technischen Abläufe bei anderen Anbietern haben“, begründete der A1- Sprecher den Unterschied. Daher könne man die Zweifel der Experten an DDoS- Attacken aus dem Ausland als alleinige Ursache der Sperre nachvollziehen. Jedoch sei diese Annahme mangels anderer Beweise nicht zu widerlegen, so der A1- Sprecher.

Hintergrund der Gegendarstellung war die Klage von zehn Kunden. Diese haben A1 Belarus unter anderem auf Ersetzung eines „Moralischen Schadens“ für die Internetsperre im August 2020 verklagt. Die Minsker Richterin wies, im aktuellen politischen Kontext wenig überraschend, alle Beweisanträge der Kläger ab und vermied dadurch, dass Details über die genaue Rolle von A1 Belarus bei den damaligen Vorgängern offengelegt hätten werden müssen. Die Gerichtsverhandlung selbst lief unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Da in dieser Verhandlung vertrauliche Vertragsdetails mit anderen Betreibern und anderen Vertragspartnern offenzulegen waren, wurde das Recht in Anspruch genommen“, so der A1- Sprecher. In den APA vorliegenden Dokumenten zur Klage finden sich jedoch keine vertraulichen Vertragsdetails, die offengelegt hätten werden können.

Nach Ansicht der auf digitale Rechtsfragen spezialisierte österreichischen NGO „Epicenter.works“, sind Fragen zu Internetsperren im vergangenen Jahr und ihrer Umsetzung jedoch offen geblieben. Man wolle bei der Demonstration Indizien präsentieren, die auf eine aktive Mithilfe von A1 bei Internetsperren hinweisen, erklärte Epicenter.works- Geschäftsführer Thomas Lohninger. Insbesondere sollen Analysen eines französischen Informatikers präsentiert werden. Dieser geht davon, dass A1 Belarus die Deep Packet Inspection (DPI)- Technologie einsetze, um auf Anordnung des Regimes den Internetverkehr zu filtern. Darüber hinaus müsse. Geklärt werden, welche Maßnahmen A1 seit den Demokratieprotesten gesetzt hat und ob Daten von Demonstrationsteilnehmern oder Oppositionellen an Behörden übergeben wurden.

APA/ Red.

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