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AK will Zahlungsdienstleister Klarna klagen

Vergangenes Jahr hat die Kundenberatung der AK rund 2.000 Beschwerden zum „Fintech-Darling" Klarna erhalten.
©Pixabay

Arbeiterkammer bereitet Klage gegen Klarna vor.

Nun bereitet die Arbeiterkammer (AK) eine Klage gegen den Zahlungsdienstleiter vor. Laut „Presse“ (Mittwoch Ausgabe) beziehen sich die Vorwürfe unter anderem auf intransparente Geschäftsbedingungen. Die lizensierte Bank wickelt für zahlreiche Händler Zahlungen online und an der Ladenkassa ab. Laut Konsumenten besteht Klarna auf Bezahlung der Ware, auch wenn diese gar nicht geliefert, mangelhaft geliert oder wieder ordnungsgemäß an den Onlinehändler retourniert wurde. Daraufhin sehen sich Konsumenten oft mit keinen Antworten, Mahnungen, Inkassobüros oder Rechtsanwälten konfrontiert. Kontaktmöglichkeiten seien „unzureichend“ und die gesetzlich erforderliche Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung nicht hinreichend erfüllt. Vonseiten Klarna hieß es, dass man im Coronajahr ein starkes Wachstum erlebt hätte und den Kundenservice bereits verbessert hat. Seitdem sollen die Beschwerden sich verringert haben.

 

APA/red

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