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Ärger wegen zu wenig Platz im Landesgericht Linz bei Medienprozess

Chefredakteur von coronamaßnahmenkritischen Online-Medium hatte "Fan-Club" zum Prozess aktiviert - Vom Vorwurf der üblen Nachrede gegen den Bundespräsidenten freigesprochen
© unsplash

Für Aufregung hat am Mittwoch 24. Mai im Landesgericht Linz ein Medienprozess gesorgt, bei dem sich der Chefredakteur eines coronamaßnahmenkritischen Online-Mediums wegen übler Nachrede gegen den Bundespräsidenten verantworten musste. Nachdem nicht alle Zuschauer in den Saal passten, drohten ein paar von ihnen, “das Gebäude zu stürmen”, worauf der Sicherheitsdienst die Polizei verständigte, informierte das Gericht. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig frei gesprochen.

Über soziale Medien habe der 48-Jährige offenbar seinen “Fan-Club” für den Termin mobilisiert, berichtete Gerichtssprecher Walter Eichinger. Nachdem aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 40 Personen in den Verhandlungssaal gedurft hätten, machten Zukurzgekommene ihrem Ärger Luft. Die alarmierte Polizei musste jedoch nicht einschreiten, die Aufregung legte sich rasch, so Eichinger weiter.

Anlässlich des Besuchs von Alexander Van der Bellen in einem Wirtshaus hatte der Journalist einen Artikel veröffentlicht, in dem der Bundespräsident als ein Mann, “der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt” bezeichnet wurde. Der Richter kam zu dem Schluss, dass diese Wertung zulässig sei und keine Diffamierung darstelle. Der Angeklagte hatte sich von vornherein nicht schuldig bekannt und auf die Pressefreiheit verwiesen.

In der Verhandlung sei auch Thema gewesen, ob die für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen notwendige Ermächtigung durch den Bundespräsidenten vorlag. Nachdem der Richter den Angeklagten vom Vorwurf der üblen Nachrede freisprach, sei der Frage der Ermächtigung keine Relevanz mehr beigemessen worden, meinte Eichinger. Die Staatsanwaltschaft hat sich Bedenkzeit genommen.

APA/Red.

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