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Änderung des ORF-Gesetzes in Planung

Die Abschaffung der 7-Tage-Regelung und der ORF-Player sollen enthalten sein.
© Pixabay

Die Regierung will noch heuer einen Entwurf zur Änderung des ORF-Gesetzes vorlegen, umgesetzt werden sollen die Neuerungen im ersten Halbjahr 2021. Das kündigte der Kanzlerbeauftragte für Medienthemen, Gerald Fleischmann, gegenüber der APA an. Enthalten sein sollen die vom ORF gewünschte Abschaffung der 7-Tage-Regelung sowie der ORF-Player als gemeinsame Bewegtbild-Plattform für ORF und Private.

Nicht damit zu rechnen ist auf Basis des Regierungsprogramms, dass es so bald zu einer Reform der Gremien wie dem ORF-Stiftungsrat kommt. Die Regierung wird ihre Räte per Ministerratsbeschluss rechtzeitig vor der Stiftungsratssitzung im März entsenden. Zur kolportierten Aufteilung, wonach von den neun Regierungsmandaten im ORF-Stiftungsrat fünf statt bisher vier an die ÖVP, zwei an die Grünen und zwei an gemeinsam ausgesuchte Unabhängige gehen sollen, äußerte sich Fleischmann nicht.

Verankerung der Zusammenarbeit mit Privaten

Im neuen ORF-Gesetz soll eine verstärkte Zusammenarbeit des ORF mit den Privaten verankert werden. Der geplante Player soll laut Fleischmann als Ausspielinfrastruktur für alle österreichischen Sender dienen. Auch das Konzept einer gemeinsamen Online-Vermarktungsplattform will die Regierung weiterverfolgen. Außerdem soll das ORF-Gesetz unter anderem eine Ausweitung der Sendeminuten für Seh- und Hörbehinderte sowie eine Stärkung der Regionalberichterstattung vorsehen. Eine komplexe Materie dürfte die geplante Öffnung des ORF-Archivs werden.

Im Förderbereich sind zwei neue Medienförderungstöpfe geplant – wobei die Presseförderung nicht im Regierungsprogramm enthalten ist. Aus den Einnahmen der Digitalsteuer für große Plattformen wie Google, Facebook oder Amazon, die mit 1. Jänner 2020 in Kraft getreten ist, sollen wie angekündigt 15 Mio. Euro als projektbezogene Digitalisierungsförderung für den Transformationsprozess heimischer Medien ins Digitale fließen. Diese Förderung könnte ab 2021 wirksam werden. Neben der digitalen Infrastruktur soll auch digitaler Content und zwar über einen Medienfonds, der ebenfalls 2021 kommen soll, gefördert werden.

Beschwerdeverfahren gegen „Hass im Netz“

Im Kampf gegen “Hass im Netz” ist die Registrierungspflicht für Nutzer von Online-Foren vom Tisch. Als zentrales Element soll ein Beschwerdeverfahren mit Löschverpflichtung für große Plattformen geschaffen werden.

Bald umgesetzt werden dürfte das vereinbarte Aus für die Pflichtveröffentlichungen in der “Wiener Zeitung” in Papierform. In welcher Form die Zeitung künftig bestehen wird, also ob als Printprodukt oder online, ist laut Fleischmann noch offen.

APA/red

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