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3G-Regel am Arbeitsplatz startet

Ab November gilt auch in österreichischen Redaktionsstuben: Geimpft, genesen oder getestet.
Pixabay

Ab November braucht man auch zum Arbeiten 3G

Die Regeln sind für ganz Österreich einheitlich. Heißt also: Ein Antigen-Test gilt bis 24 Stunden nach Testabnahme, ein PCR-Test bis 72 Stunden. Auch in Wien. Allerdings: werden Veranstaltungen besucht, gilt dort die Wiener Regel mit der verkürzten Gültigkeit des PCR-Tests.

Ohne 3G-Nachweis dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nicht mehr betreten werden. Dabei ist unter anderem zu beachten, dass der Impfstatus 360 Tage nach der Zweitimpfung beziehungsweise Auffrischungsimpfung abläuft. Wer sich mit Johnsen & Johnsen impfen lässt, gilt nur 270 Tage als geimpft. Bei einer Auffrischung durch ein anderes Präparat kommen wieder die 360 Tage zum Zug. Der Genesungsnachweis gilt in der Regel für 180 Tage. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Ein Antikörper-nachweist gilt nur 90 Tage.

Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Arbeitgeber zuständig. Der Zeitschriftenverband weist darauf hin, dass es dadurch aber nicht notwendig sei, komplizierte Mechanismen zu schaffen. Denn es bestehe keine Pflicht zu Einlasskontrolle. Grundsätzlich würden Aushänge, Information der Belegschaft sowie stichprobenartige Kontrollen genügen. Bei letzteren ist darauf zu achten, dass es sich bei den Nachweisen, egal ob geimpft, genesen oder getestet, noch immer um sensible und daher besonders schützenswerte Daten handelt. Diese selbst sollten daher nicht gesammelt und gespeichert werden. Der Zeitschriftenverband empfiehlt, sich auf folgende personenbezogene Daten zu beschränken: Name und Geburtsdatum der betreffenden Person sowie Gültigkeit des Nachweises und Barcode. Dokumentiert werden dürften durchgeführte Kontrollen, die Ergebnisse dieser sowie die anschließend vorgenommenen Maßnahmen.

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