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Wer ist der glückliche Sisyphus? Im traditionellen ExtraDienst-Ranking entschied eine 45-köpfige Fachjury über Sieger und Verlierer des Medienjahres 2011. Überraschungen sind dabei vorprogrammiert. Der Sieger stammt heuer erstmals aus der Werbeszene.

 

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Die Terror-Falle

Das Terrorismuspräventionsgesetz richtet sich eigentlich gegen Terroristen, Geldfälscher oder Menschenhändler. Doch auch kritische Journalisten könnten ins Visier genommen werden.


Der Entwurf bringt eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und gleicht einer Zensurmaßnahme.“ Mit diesen Worten kritisierte schon Anfang Jänner der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) in seiner Stellungnahme das geplante Terrorismuspräventionsgesetz. Geändert wurde nichts. Nachdem das Gesetz im April den Ministerrat passiert hatte, hätte es eigentlich Anfang Juli im Parlament beschlossen werden sollen. Doch so weit kam es nicht. Kurz vor dem geplanten Termin wurde das Gesetz im Justizausschuss überraschenderweise von der Tagesordnung genommen. Von einem Rückzieher will man im Justizministerium trotz Kritik aus allen Reihen dennoch nichts wissen. „Man wollte den Ausschuss nicht mit zu vielen Gesetzesvorhaben überlasten“, sagte Sprecherin Katharina Swoboda auf Nachfrage des ExtraDienst. Ein Beschluss im Herbst sei aber realistisch.

 

Vor allem der neue Paragraf 282a ist vielen Medienexperten ein Dorn im Auge. Bisher wurde nur das Gutheißen einer mit Strafe bedrohten Handlung mit einem Jahr Haft geahndet. Wer neuerdings eine terroristische Straftat gutheißt, soll jedoch mit zwei Jahren Haft bestraft werden. „Hier wird die Schraube weiter angezogen“, kritisiert Rechtsanwalt Gerald Ganzger, denn „die Strafverschärfung wird vor allem Medien treffen“. Er bemängelt die „schwammige Formulierung“: Voraussetzung für die Strafbarkeit ist nämlich nur, dass die terroristische Straftat geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören. Als terroristische Straftat sieht das Strafrecht auch schon schwere Sachbeschädigung oder vorsätzliche Gemeingefährdung wie Brandstiftung an. „Eine positive Berichterstattung über die Besetzung der Hainburger Au wäre demnach wohl strafbar“, schüttelt Ganzger den Kopf.

 

Ähnlich sieht es sein Rechtsanwaltskollege Thomas Höhne. Ein provokanter Leitartikel zum 11. September, der die Meinung vertritt, dass sich die Amerikaner über die Anschläge nicht wundern bräuchten, wäre bereits strafbar. Höhne fühlt sich an die amerikanische Strafgesetzgebung nach dem 11. September (Patriot Act) erinnert. „Für so ein Gesetz gibt es in Österreich keinen Grund.“ Er hält das Gesetz außerdem für verfassungswidrig, da es Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht.

 

Auf Ablehnung stößt auch der neue Paragraf 278f, der die „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ definiert. Schuldig macht sich jeder, der „ein Medienwerk“ anbietet, „das nach seinem Inhalt geeignet ist, als Anleitung zu einer terroristischen Straftat (…) zu dienen“. Die Strafdrohung lautet auch hier zwei Jahre Haft. Diese Bestimmungen machen es Journalisten nahezu unmöglich, über Missstände zu berichten. So wäre schon ein Bericht über Sicherheitsmängel am Flughafen strafbar, beklagt der ÖJC. Kurt Kuch, Aufdeckerjournalist beim Nachrichtenmagazin News, sieht die Pressefreiheit immer mehr ausgehebelt. „Ich bin von der Justizministerin enttäuscht, dass sie lieber die Medienfreiheit einschränkt, als sich mit den Geschäften von Meischberger und Grasser zu beschäftigen.“

 

Weniger kritisch beurteilen Höhne und Ganzger diesen Paragrafen. „Hier fehlt es im Regelfall am Vorsatz“, meint Höhne. „Außerdem liefert ein Artikel über einen Terroranschlag wohl kaum eine Bastelanleitung zum Bombenbauen.“

 

Als „zu unpräzise“ bemängelt Universitätsprofessor Bernd-Christian Funk das Regierungsvorhaben. „Delikte dieser Art fordern ein besonders hohes Maß an legistischer Genauigkeit. Hier werden Bedingungen der Strafbarkeit eingeführt, die dem Grundsatz der Bestimmtheit und der Kontrollierbarkeit nicht entsprechen.“

 

Bild: iStock

 

 

 

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