Geteert & Gefedert

  

Es war ein turbulentes Jahr. So manche Agentur musste viele Federn lassen, dem einen oder anderen Etat hinterherwinken.  Andere bekamen zur Butter auch noch die Marmelade aufs Brot serviert. Massive Verschiebungen kennzeichnen das ED-Focus Ranking 2011.

 

weiterlesen...


Ein Loch im Rechtssystem

Durch eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers ist es derzeit nicht möglich, anonyme Poster zu belangen, die im Internet willkürlich andere Menschen schlecht machen.


Es begann mit einer Veränderung, die durch die Musikindustrie ausgelöst worden war. Seit der großen StPO-Reform ist es nicht mehr möglich, File-Sharer mit strafprozessualen Mitteln ausfindig zu machen. Davor konnte die Musikindustrie ganz einfach den Antrag von Vorerhebungen und Ausforschung der User stellen. Die Internetprovider mussten daraufhin die IP-Adressen und die dazugehörigen User-Daten, also Identitäten des Vertragnehmers, herauszurücken. Sofern diese Daten providerseitig gespeichert worden waren. Doch gemäß § 71 kommt es zu keinen Voruntersuchungen und Vorerhebungen mehr – also zu keinem Ermittlungsverfahren bei Privatanklagedelikten. Dass damit den anonymen Postern ein Freibrief ausgestellt worden war, wurde übersehen.

 

Mord und Rufmord

Die Strafprozessordnung wurde also durch eine Strafgesetznovelle verändert. Vor allem das Gesetz, wie ein Strafprozess zu führen ist, wurde reformiert. Prinzipiell verfolgt der Gesetzgeber von sich aus nur Offizialdelikte wie Mord und Diebstahl. Ein Ermittlungsverfahren, nachdem es durch Polizei oder andere Stellen verifiziert und ausgehoben wurde, landet beim Staatsanwalt. Der prüft und entscheidet, ob es sich tatsächlich um einen Tatbestand handelt, der vor Gericht gebracht werden muss.

 

Bei Privatdelikten hingegen wird der Staat nicht von sich aus aktiv. Bereits vor der Reform musste man sich selbst darum kümmern, üble Nachrede oder Kreditschädigung anzuzeigen. Auch das Kostenrisiko trug der Ankläger, weil er ja als Privatperson vor Gericht zog und nur im Erfolgsfall seine Kosten eventuell ersetzt bekam.

 

Doch mit der Reform ist das im WWW schlicht und einfach gar nicht mehr möglich, solange man nicht weiß, wer der Täter, vulgo Poster tatsächlich ist. Es entsteht demnach eine Situation, wo sich die Katze in den Schwanz beißt, weil man im WWW privat niemand anonym anzeigen kann.

 

Die Ausnahmen sind Wortmeldungen, wo es um echte strafwürdige Verleumdung geht. Wenn etwa jemand einem anderen andichtet, er hätte seine Konkurrenz mit Gewalt ausgeschaltet, seine Schwiegermutter umgebracht oder ähnliches. Bei Beleidigung, Beschimpfung oder Kreditschädigung, wo jemand unterstellt wird, dämlich, unfähig oder pleite zu sein, müssen die Geschädigten derzeit tatenlos zuschauen.

 

Weitere Schritte

Die Ausforschung anonymer Poster im Internet, die üble Nachreden schwingen, sollte jedoch bald wieder möglich sein. Denn laut der zuständigen Behörden soll es bei der nächsten Gesetzesnovelle wieder möglich sein „anonyme Verfasser von strafbaren Texten im Internet mittels Antrags auf Einleitung von Vorerhebungen ausfindig zu machen“. Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherbaum sagt dazu: „Künftig soll der Betroffene bei Gericht den Antrag auf Anordnung der Bewilligung von Ermittlungsmaßnahmen zur Ausforschung des Täters oder zur Sicherung von Beweisen erhalten. Gerade in Zeiten sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co und der damit verbundenen Erleichterung zur medialen Verbreitung von Behauptungen ist dieser Schritt für die Erhaltung der Rechtssicherheit mehr als notwendig. Abzuwarten bleibt, ob und in welcher Form der gegenständliche Entwurf einer Änderung der bestehenden Gesetzeslage vom Gesetzgeber letztlich beschlossen wird. Brisanz bieten die geplanten Änderungen allemal.“

 

Bild: Dr. Oliver Scherbaum

 

 

>Um einen Kommentar zu diesem Artikel zu schreiben, klicken Sie bitte hier<